KONTAKTDATEN MÜSSEN NICHT MEHR ERHOBEN WERDEN

Corona-Warn-App (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die seit Freitag geltende Corona-Schutzverordnung des Landes regelt auch das Nachverfolgen von Kontakten neu, diese Vorgabe ist entfallen. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat.

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Ab sofort sind damit die Auskünfte, die infizierte Personen dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises geben, noch bedeutender. Wer nach einer bestätigten Corona-Infektion einen Anruf aus dem Schwelmer Kreishaus erhält, sollte für die zurückliegenden Tage so genau wie möglich angeben können, wann er mit wem zusammen war.

Hilfreich sind dabei auch Angaben über die Dauer des Kontakts und die räumliche Situation, also beispielsweise an welchem Tisch man gesessen hat. Jede einzelne Information leistet einen wichtigen Beitrag, um das Verbreiten des Corona-Virus bestmöglich zu vermeiden, jeder Hinweis schützt insbesondere auch Familien- und Freundkreise sowie Kollegen am Arbeitsplatz.

„Trotz der Rückkehr zu mehr Normalität durch die zentrale Rolle der 3G Regel in der neuen Verordnung sollte allen bewusst sein: Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie, das Robert-Koch-Institut spricht inzwischen schon von Welle Nummer 4“, macht Landrat Olaf Schade (SPD) deutlich.

Sein eindringlicher Appell: „Unterstützen Sie unser Gesundheitsamt, Kontaktpersonen weiterhin schnell ermitteln zu können, indem Sie Ihre Kontakte nachhalten. Solange, bis die Impfquote das notwendige Niveau erreicht hat, bleibt das Verfolgen von Kontakten ein entscheidendes Mittel, um Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern.“

Einzig in der Betreuungsverordnung des Landes wird das Nachverfolgen von Kontakten weiterhin erwähnt. Begründung des Ministeriums: Auf diese Weise sei es möglich, erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Schulklassen umsetzen zu können.