KINDER SPIELEN FÜR KINDER – BENEFIZKONZERT

Hattingen- Am Samstag, den 5. November 2016 um 16 Uhr findet im Alten Rathaus Hattingen, Untermarkt 9, ein Benefizkonzert der Suzuki-Geigenschüler der Musikschule Hattingen statt. Bereits zum dritten Mal spielen die Suzuki-Geigenschüler zugunsten des Deutschen Kinderschutz-Zentrums Dortmund.

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Das Konzert steht unter dem Motto „Kinder spielen für Kinder“: Junge Künstler ab sechs Jahren und viele Geschwister-Paare tragen Stücke aus verschiedenen Epochen solistisch, als Duos und im Ensemble vor. Die Suzuki-Geigenschüler der Musikschule Hattingen und Gast-Interpreten an Klavier und Blasinstrumenten setzen sich mit einem gemeinsamen Auftritt für verwahrloste, vernachlässigte Kinder in der Region ein und hoffen auf großzügige Spenden für das Kinderschutz-Zentrum Dortmund.

Das Kinderschutz-Zentrum Dortmund (www.kinderschutzzentrum-dortmund.de) ist eine Fachberatungsstelle gegen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern. Hauptaufgabe des Kinderschutz-Zentrums ist es, alle Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendlich in ihrem Vorkommen zu vermindern und die Folgen von Gewalt zu lindern. Die Fachleute des Kinderschutz-Zentrums bieten therapeutische Hilfen und Beratung für Kinder, Jugendliche, Angehörige und besorgte Menschen an, auch durch Beratung von pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachleuten in Fragen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Wenn Kinder akut in Gefahr sind, wird bei Bedarf auch mit Kinderärzten und dem Jugendamt zusammengearbeitet. Es werden keine Anzeigen erstattet. Wer zum Kinderschutz-Zentrum kommt, tut das in der Regel freiwillig. Wenn Jugendliche ohne Wissen ihrer Eltern kommen, werden sie selbstverständlich auch beraten. Die Eltern werden erst informiert, wenn die Jugendlichen damit einverstanden sind. Alle Beratungen sind kostenlos. Es wird auf Wunsch auch anonym beraten – die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Das Kinderschutz-Zentrum Dortmund ist auf Spenden angewiesen: Nur 20 Prozent des Etats wird durch öffentliche Zuschüsse gedeckt. 80 Prozent werden mit Spenden, Stiftungsmittel und Geldauflagen von Gerichten aufgebracht.