KEINE ZUSCHÜSSE ZUM JOBTICKET FÜR BEAMTE

Kreishaus in Schwelm (Foto: Stadt Schwelm)

Schwelm- Während für die Angestellten der Kreisverwaltung weiterhin ein Zuschuss zum Jobticket möglich ist, müssen die Beamten zukünftig darauf verzichten. Nach einer Prüfung der rechtlichen Bestimmungen wird Landrat Olaf Schade die Kreistagsbeschlüsse zum Jobticket bezogen auf die Beamten beanstanden. Diese Informationen sind Teil der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.

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Rückblende: Seit gut drei Jahren können Mitarbeiter der Kreisverwaltung einen Zuschuss für ein Jobticket bekommen. Dieser liegt bei maximal 44 Euro pro Monat und ist als Anreiz für das Umsteigen auf das klima- und umweltfreundliche Fahren mit Bus und Bahn gedacht. Die mit dem Zuschuss verbundenen Ausgaben aus der Kreiskasse fließen als Einnahmen an die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr.

„Dies macht es dem Ennepe-Ruhr-Kreis im Gegenzug möglich, den nötigen Zuschuss an das Unternehmen zu reduzieren. Unter dem Strich ist das Jobticket also ein Nullsummenspiel für Kreishaushalt und Steuerzahler“, argumentierten Kreisverwaltung und Kreistagsmehrheit. Auch deshalb hält Schade das vom Kreis gewählte Modell für gut, für clever und für die richtige Richtung, wenn es um Mobilität mit Zukunft geht.

Bei der ersten Beschlussfassung im Oktober 2016 habe es bereits eine Vielzahl auch öffentlicher Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Jobtickets anbieten. „Die Kreisverwaltung ist daher davon ausgegangen, dass eine freiwillige Gewährung zweckgebundener Zuwendungen für ein Jobticket mit dem geltenden Recht, insbesondere der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, vereinbar ist“, schreibt der Landrat an die CDU.

„Allerdings“, so Schade, „haben wir die aktuell von der CDU-Fraktion gestellte Anfrage sowie die dem Kreis Unna mitgeteilte Position der Bezirksregierung zum Anlass genommen, unser Modell mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen.“

Ergebnis: Das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen liefert keine rechtliche Grundlage, um die 15 Beamten, die das Jobticket der Kreisverwaltung aktuell abonniert haben, auch zukünftig beim Kauf einer Monatskarte zu unterstützen. Dafür sei vielmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich. „Daher wird der Jobticket Zuschuss für Beamten sofort eingestellt. Gleichzeitig werde ich die Kreistagsbeschlüsse entsprechend beanstanden“, kündigt Schade an.

Da die vom Kreistag getroffenen Beschlüsse mit dem Tarifrecht vereinbar und damit grundsätzlich zulässig sind, ändert sich für die rund 50 Angestellten der Kreisverwaltung, die ein Jobticket in der Tasche haben, nichts. Es sei denn, der Kreistag beschließt etwas anderes. Beispielsweise das komplette Aus für das Jobticket in seiner bisherigen Form.

„Das Aus für unser Jobticket in der bisherigen Form ist sehr bedauerlich. Wir sind jetzt gezwungen, ein für Umwelt, Verkehrsgesellschaft und Mitarbeiter gutes Projekt zumindest teilweise auf Eis zu legen“, so Schade. Da die betroffenen Beamten sich auf die Rechtmäßigkeit der Kreistagsbeschlüsse verlassen haben, wird der Landrat dem Kreistag vorschlagen, auf Rückforderungen zu verzichten.