JUBEL IM GERICHTSSAAL NACH URTEIL DES SCHÖFFENGERICHTES

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 27-Jähriger, bereits mehrfach vorbestraft und hafterfahren, hatte sich heute (10. November 2021) vor dem Schöffengericht in Hattingen zu verantworten. Nach über vierstündiger Hauptverhandlung wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Der aus Bochum stammende Angeklagte befand sich seit Anfang Juli 2021 in der JVA und wurde aus der Untersuchungshaft in den Hattinger Gerichtssaal geführt. Sieben Anklagevorwürfe verlas Staatsanwältin Kaufmann, darunter gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung.  

Die angeklagten Taten beging er während einer noch „laufenden Bewährung“. Seine Beziehung mit einer 25-jährigen aus Hattingen muss von Eifersucht geprägt gewesen sein. Immer wieder wollte der Angeklagte sich auf dem Handy seiner Freundin davon überzeugen, ob und mit wem sie Kontakt hatte.

Geschlagen und vertragen

Diesbezüglich kam es zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin zu gegenseitigen verbalen und körperlichen Streitigkeiten, bei denen teilweise auch Alkohol und Drogen im Spiel waren. Im Januar dieses Jahres hatte der Angeklagte mit seiner Freundin in der Wohnung zusammengesessen, als er plötzlich ihr Handy nahm, um zu kontrollieren, welche Kontakte sie habe. Aus dieser Situation heraus entwickelte sich ein Streit, bei dem es erst verbal heftig zuging, wie seine Freundin, die als Zeugin geladen war, beschrieb. Später schlug er mit Fäusten gegen ihren Kopf. Das Handy ging zu Bruch, sie kaufte sich ein neues. Trotz körperlicher Übergriffe des Angeklagten auf seine Freundin ging die ON-OFF-Beziehung immer weiter.  

In einem weiteren Fall waren auch eine andere junge Frau und ein Freund mit dabei. Auch da gab es wieder Streitigkeiten. Das Handy des Angeklagten wurde ihm von einer jungen Frau weggenommen und versteckt- als Rache für das vom Angeklagten zerstörte Handy seiner Freundin. Darüber entwickelte sich ein Streit, der dann im Außenbereich des Wohnhauses in eine Prügelei eskalierte, bei der eine junge Frau bereits am Boden liegend vom Angeklagten noch verprügelt wurde. Stark blutend musste sie ins Krankenhaus transportiert und dort am Kopf genäht werden.

Die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen zu den einzelnen Tatvorwürfen wichen teilweise voneinander ab. Staatsanwältin Kaufmann belehrte die Zeugen wiederholt über die Wahrheitspflicht und über die Folgen einer uneidlichen Falschaussage.

Am Ende der Beweisaufnahme plädierte die Staatsanwältin, gegen den vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 2 Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Die drei Richter des Schöffengerichtes berieten dann über eine Stunde, bevor Richter Kimmeskamp das Urteil verkündete. Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, lautete der Urteilsspruch, der von den Angehörigen des Angeklagten mit Jubelschreien quittiert wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und der Angeklagte konnte als freier Mann das Amtsgericht verlassen.

In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Strafrichter, dass das Schöffengericht beim Strafmaß alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten berücksichtigt habe, auch die von der Geschädigten immer wieder trotz der gegen sie gerichteten Attacken fortgeführte Beziehung.

Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.