IMPFZENTRUM ÜBERBUCHT BEWUSST KAPAZITÄTEN

Durchfahr-Impfstation in Ennepetal (Foto: Strohdiek)

Hattingen- Aktuell ist die Bundesnotbremse im Ennepe-Ruhr-Kreis bis zum Anschlag gezogen – seit dem 23. April 2021 lagen die Inzidenzwerte jeweils an mehreren Tagen über den Grenzwerten von 100, 150 und 165. Damit verbunden sind derzeit unter anderem sehr strenge Vorgaben für private Treffen und die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, das Verbot zum Einkaufen mit Terminbuchung und Distanz- statt Wechselunterricht in nahezu allen Schulen und für fast alle Klassen.

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Wann würde in welchen Bereichen was wieder gelockert werden? – auf diese Frage liefert das seit wenigen Tagen bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz eine klare Antwort: Die genannten Inzidenzwerte dürfen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten werden. Als Werktage definiert das Gesetz die Tage von Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertagen wird eine Sonderrolle zugeschrieben. Der Inzidenzwert an diesen Tagen bleibt für die Fünf-Tages-Zählung gänzlich unberücksichtigt.

Ist die Fünf-Tages-Grenze erreicht, veröffentlicht das Land dies in der rechtlich notwendigen Form und macht damit den Weg für das Lockern der Notbremse frei. „Da sich die mit den Werten verbundenen Folgen Tag für Tag für einzelne der 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen ändern, geschieht dies momentan quasi alle 24 Stunden“, heißt es dazu aus dem Schwelmer Kreishaus.

Während die Lockerungen, die mit den Werten 100 und 150 verbunden sind, in der Regel am Tag nach Erreichen der Fünf-Tages-Grenze Inkrafttreten, ist dies für die Schulen (Wert 165) deutlich anders geregelt. In den Wechselunterricht zurückgekehrt, wird nach Angaben des NRW-Schulministeriums am ersten Montag nach Erreichen der Fünf-Tages-Grenze.

Dies bedeutet mit Blick auf die derzeitigen Zahlen im Ennepe-Ruhr-Kreis: Nach drei Tagen mit einer Inzidenz unter 165 (Mittwoch 153, Donnerstag 143, Freitag 137,9) fehlen noch zwei weitere Tage. Dies müssten – Samstag ist Feiertag – der Montag und Dienstag sein. Frühestens Anfang nächster Woche könnte das Land dann die offiziell notwendige Feststellung treffen. In der Folge würde am Montag, 10. Mai, wieder Wechselunterricht auf dem Stundenplan stehen. „Dies aber nur“, stellt die Kreisverwaltung klar, „wenn bis dahin der Wert von 165 nicht erneut an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.“

Seit Mitte der Woche hat das Impfzentrum vom Land die Erlaubnis, die vorhandenen Termine um 10 Prozent überbuchen zu können. „Die Luft dafür haben wir, weil in den letzten Tagen eine Vielzahl von Bürgern, die einen Impftermin bei uns hatten, nicht erschienen sind. In dieser Woche waren es im Schnitt mehr als 50 täglich“, berichtet Dr. Christian Füllers, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. Mit dem Überbuchen soll nun zum einen erreicht werden, dass das Impftempo trotz der Ausfälle gehalten werden kann. Zum anderen erspart es den Mitarbeitern im Impfzentrum den Telefonmarathon zeitaufwändig und kurzfristig neue Impfberechtigte zu finden.

Dr. Füllers wirbt weiterhin nachdrücklich dafür, einmal im Impfzentrum vereinbarte Termine auch wahrzunehmen. „So erfreulich das Angebot vom und der Weg zum Hausarzt sind, mit kurzfristigen Nichterscheinen bei uns ist unter dem Strich niemanden geholfen. Die organisatorischen Nebenwirkungen verlangsamen das Impfen nur unnötig“, stellt er klar.

Weitere Nebenwirkungen: Am Impfzentrum standen schon Kinder von über 70-jährigen mit dem Argument vor der Tür, sie würden jetzt den Termin ihres Angehörigen wahrnehmen wollen. Zudem führen Meldungen über die Vielzahl von Absagen zu Anrufen beim Bürgertelefon des Kreises. Tenor: „Wenn doch weniger kommen, können wir doch einen Termin buchen.“ Hier wiederholt die Kreisverwaltung den Hinweis: Am Bürgertelefon werden keine Termine vergeben. Wer Impfberechtigt ist, muss dafür je nach Berechtigung das Portal der KVWL oder die Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises nutzen.

Und auch das stellt die Kreisverwaltung klar: Der Impfstoff, der dem Impfzentrum zur Verfügung steht, reicht derzeit nicht aus, um Mitgliedern aus der Priostufe 3, beispielsweise Einzelhandelsmitarbeitern oder Lehrern weiterführender Schulen, Impfangebote machen zu können.

„Noch erwarten wir mehr als ausreichend Bürger aus der Priostufe 2. Dazu kommt: Erst am Mittwoch hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar gesagt: Mit der Priostufe 3 wird noch nicht begonnen“, stellt die Kreisverwaltung klar.

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren werden geimpft

Wie für Bürger mit chronischen Vorerkrankungen ist einer der Ansprechpartner für diese Gruppen der Hausarzt. Für alle Betroffenen sind aber auch Termine im Impfzentrum buchbar. Während chronisch Kranke dies ab Freitag, 30. April, 8 Uhr über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe telefonisch 0800/116 117 02 oder online machen können, bleibt für die Kontaktpersonen die Kreisverwaltung Ansprechpartner. Hierfür steht auf der Homepage des Kreises ein Antrag zur Verfügung.