IHK FORDERT SCHNELLE VERABSCHIEDUNG DES REGIONALPLANS

Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet in Bochum (Foto: IHK)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Ruhrgebiet- Für den IHK-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet besteht das Problem fehlender Flächen für Gewerbe und Industrie nach wie vor. Die Konkurrenz und Begehrlichkeiten für Freiflächen, so sie denn noch vorhanden sind, sind groß (z.B. Wohnraum, Grünflächen). Flächenrestriktionen vermindern das Angebot zusätzlich.

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Seit vielen Jahren weisen die Ruhrgebiets-IHKs und -Handwerkskammern darauf hin, dass die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen das vorhandene Angebot übersteigt.

„Für die wirtschaftliche Perspektive des Ruhrgebiets ist es wichtig, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, auf die angespannte Gewerbeflächensituation im Ruhrgebiet reagieren zu können. Deshalb ist die schnellstmögliche Rechtskraft des Regionalplans – vor allem nach dem Scheitern des Regionalplans in 2019 – von enormer Bedeutung“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann das aktuelle Vorgehen.

Die IHK begrüßt die Offenlegung des Regionalplans Ruhr

„Entwicklungsflächen und eine starke Infrastruktur sind essenziell für unsere gewerbliche Wirtschaft. Das ist Voraussetzung dafür, dass sich bestehende Firmen gut entwickeln können und ansiedlungswillige eine möglichst optimale Grundlage für die Entscheidung zu ihrem zukünftigen Standort vorfinden. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen und den jetzt offengelegten Regionalplan eingehend prüfen“, so Michael Bergmann.

Jede Unternehmerin, jeder Unternehmer (und jeder Bürger) hat nun bis zum 29. April die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Planentwurf zu nehmen und Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen. Da die IHK auch zur Stellungnahme im Interesse der Wirtschaft aufgerufen wird, freut sie sich über Meinungen aus der Unternehmerschaft. Ansprechpartnerin ist Birgit Sauerhoff, sauerhoff@bochum.ihk.de

Was ist der Regionalplan?

Die Bauleitplanung ist einigen vielleicht ein Begriff: Mit Hilfe eines Flächennutzungsplans und eines anschließenden Bebauungsplans bestimmen Städte und Gemeinden, wo konkret neue Wohnviertel entstehen, Gewerbegebiete ausgewiesen und Handelsstandorte eröffnet werden dürfen. Damit wird die Bauleitplanung zu einer sehr konkreten Vorgabe für Unternehmen. Sie bestimmt letztlich, ob Unternehmensstandorte und -erweiterungen planerisch zulässig sind oder nicht. Allerdings gibt es auch Planungen und Projekte, die sich nicht nur auf das Gebiet einer einzelnen Kommune beschränken und für die gesamte Region von Bedeutung sind. Dies betrifft zum Beispiel große Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehrsinfrastruktur und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung.

Bislang existiert im Ruhrgebiet eine planerische Vierteilung, da verschiedene Regionalpläne für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie zusätzlich ein regionaler Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr gültig sind. Mit dem nun vom Regionalverband Ruhr aufgestellten Entwurf des Regionalplans Ruhr soll eine einheitliche Grundlage geschaffen werden, um flächendeckend und themenübergreifend die verschiedenen Nutzungsansprüche im Ruhrgebiet zu koordinieren.