HEFTIGES AGIEREN WEITERHIN NICHT AUSGESCHLOSSEN – LANDGERICHT PRÜFT JETZT UNTERBRINGUNG IN PSYCHIATRISCHEM KRANKENHAUS

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein in Hattingen lebender 28-Jähriger hatte sich heute (13. Juni 2022) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Nach mehrstündiger Verhandlung wurde das Verfahren dann von Richter Kimmeskamp nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Beschluss beendet. Dieser sieht vor, dass das Verfahren zuständigkeitshalber an das Landgericht in Essen abgegeben wird. Die dortigen Richter werden demnächst prüfen, ob der psychisch kranke Angeklagte weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Mit Schlappen an den Füßen und körperlich offensichtlich nicht fit, wurde der 28-Jährige von Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt. Er war von der Polizei zuhause abgeholt und zum Gericht gebracht worden, da er der letzten Ladung nicht gefolgt war.

Für die 36-jährige Geschädigte war es am 1. Januar 2021 kein guter Start in das neue Jahr, als es beim morgendlichen Neujahrsfrühstück mit Familie und Hausbewohnern plötzlich an ihrer Wohnungstür klopfte. Als sie die Tür öffnete, stand der Angeklagte, ebenfalls Bewohner des Mehrfamilienhauses mit einem besenartigen Gegenstand vor ihr, brummelte etwas vor sich hin und während die Geschädigte noch dachte, es wäre ein „frohes Neues Jahr“, schlug ihr der Angeklagte schon mit dem Stiel des Besens unvermittelt auf ihren Kopf.

Gehirnerschütterung als Folge des Schlages

Als Folge des Übergriffes musste die junge Frau dann einige Tage mit einer Gehirnerschütterung im Bett verbringen.

Der als Zeugin geladenen Polizeibeamtin ist der Angeklagte aus mehreren früheren Einsätzen bekannt. Am Tattag hatte der Angeklagte nach Aussage der Polizeibeamtin mitgeteilt, dass sich die Geschädigte oftmals über seine Lautstärke in der Wohnung beschwert hätte und daher habe er ihr „einen gegeben“. Insgesamt soll es wohl zu wechselseitigen Beschwerden über Lärm in dem Mehrfamilienhaus gekommen sein.

Dem Angeklagten wurde dann von der medizinischen Sachverständigen eine nicht günstige Persönlichkeitsentwicklung aus einem ungünstigen familiären Umfeld bescheinigt. Seit seinem 16. Lebensjahr hat er eine erhebliche Alkoholproblematik mit dem zeitweisen Verzehr von 10 bis 15 Flaschen am Tag. Er hat einen gesetzlichen Betreuer, ist obdachlos, in einer entsprechenden städtischen Unterkunft untergebracht und schien der Verhandlung teilweise nicht mehr folgen zu können.

Die Sachverständige vertrat die Ansicht, der Angeklagte benötigte eine „beschützende Einrichtung“, da ohne entsprechende Behandlung das Risiko nicht gering sei, dass der 28-Jährige als Folge einer Psychose weitere unvermittelte Straftaten begehen könnte.

Um solche „Fehlreaktionen“ aufgrund einer krankhaften Störung des Angeklagten zum Nachteil der Öffentlichkeit auszuschließen, gab Richter Kimmeskamp dann seinen Beschluss bekannt, das Verfahren an das Landgericht Essen mit der Maßgabe abzugeben, eine Unterbringung des 28-jährigen Hattingers in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen, da dieses die Zuständigkeit des Amtsgerichtes übersteigt.