Hattingen – Am heutigen Mittwochmorgen (30. Oktober 2024) war zum zweiten Mal im Hattinger Amtsgericht eine Hauptverhandlung vorgesehen, bei der ein 21-Jähriger Mann und eine 22-jährige Hattingerin wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz angeklagt sind. Während die erste Hauptverhandlung am 12. August schon „platzte“ und verschoben werden musste, begann auch die heutige Hauptverhandlung anders als erwartet.
Erst gestern und nur der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Klingenberger hatte wohl bemerkt, dass sein Mandant zum Zeitpunkt der angeklagten Tat noch keine 21 Jahre alt war. Nach Erörterung mit dem Strafrichter wurde dann heute vom Richter noch vor Beginn der Hauptverhandlung entschieden, die Verhandlung gegen den Angeklagten von der heutigen Hauptverhandlung abzukoppeln und dem Jugendgericht zu übergeben. Somit hatte sich heute nur die 22-jährige Hattingerin vor Gericht zu verantworten. Über 15 Tierschützende hatten sich als Zuhörende dazu im großen Sitzungssaal eingefunden.
Hattingerin gesteht Tierquälerei – Hund hat gejault vor Schmerzen
Der Leidensweg vom Rüden Max, einem „DOGO-Argentino-Mischling“, bewegte im letzten Jahr die ganze Region. Viele fragten sich, wie kann man nur einen Hund, ein Lebewesen, so quälen?
Über eine Tierschutzorganisation war der Hund „Max“ zur Vermittlung angeboten worden, da sein bisheriger Besitzer in ein Krankenhaus musste und dessen Ehefrau den Hund nicht weiter halten konnte.
Die Halterin des Hundes, die diesen dringend abgeben wollte, führte dann ein Sondierungsgespräch mit der Angeklagten aus Hattingen um zu prüfen, ob sich diese für die Übernahme des Hundes eignete. Sie erklärte dann gegenüber der Tierschutzorganisation, die Verhältnisse der Angeklagten und der Wohnzustand würden einer Übernahme des Tieres nicht entgegenstehen.
Die vermittelnde Tierschutzorganisation will nach eigener Aussage heute vor Gericht die Angeklagte bei Übergabe des Hundes darauf hingewiesen haben, dass der Hund „Max“ nicht zu lange alleine gelassen werden darf. Auch soll angeboten worden sein, bei etwaigen Problemen den Hund wieder zurückgeben zu können.
Aber es kam anders. Schnell will die Angeklagte aus Hattingen gemerkt haben, dass der Hund immer dann, wenn er einige Stunden allein in der Wohnung zurückgelassen wurde, Urin und Kot in der Wohnung hinterließ.
„Ich habe die Tat begangen und stehe auch dazu, mir war damals dann alles über den Kopf gewachsen“, sagte die 22-jährige Hattingerin, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklagevorwürfe verlesen hatte.
Danach soll sie am Abend vom 4. auf den 5. Oktober 2023, so wurde die Angeklagte beschuldigt, gemeinsam mit ihrem Bekannten dem Hund Kabelbinder um den Hals gelegt, diese zugezogen und ein Tapeband ebenfalls um den Hals des Hundes geklebt haben, um diesen zu töten. Anschließend wurde der Hund noch ausgesetzt. Das haben wir beide damals gemeinsam gemacht, mein Freund hatte dazu extra Kabelbinder und Panzer-Tapeband besorgt, so die Angeklagte
„Er hat gejault vor Schmerzen“, sagte die Hattingerin in ihrem Geständnis äußerlich unbeeindruckt und schilderte wiederholt ihre Überforderung. Bei mehreren Tierheimen will die Angeklagte vorher angerufen und um Rat gefragt haben, kein Tierheim soll ihr nach ihren eigenen Angaben geholfen haben. „Was sie gemacht haben, ist doch total pervers“, sagte der Strafrichter nach den Schilderungen der 22-jährigen Angeklagten.

Hund gerettet: Stefanie Hirche von der Tierrettung mit Kabelbindern und Tapeband sowie Resten einer Plastiktüte, von denen „Max“ befreit wurde. Jordan Wieland war bei der Rettung des Hundes dabei. (Foto: Höffken)
In Hattingen wurde damals Rüde Max, ein „DOGO-Argentino-Mischling“ immer wieder gesichtet. Mit Kabelbindern um den Hals, Panzertape und Resten einer Tüte irrte Max tagelang heimatlos durch Hattingen. Immer wieder wurde der weiße Hund mit den dunklen Ohren zuletzt in Hattingen gesehen: Einfangen zuerst unmöglich. Nach einigen Anrufen durch die Polizei nahm sich dann die Dogman Tierhilfe aus Leverkusen des Falles an.
„Es war zuerst nicht so einfach, den Hund aufzugreifen um diesem zu helfen, sagte Stefanie Hirche, erste Vorsitzende der Dogman Tierhilfe, zu ruhrkanalNEWS. Es gelang dann aber am 11. Oktober 2023 ihrem Team doch, durch Futter den Hund anzulocken und zu sichern. „Zuerst war es schwierig, dann aber fasste der Hund Vertrauen zu mir, setzte sich neben mich und hat fürchterlich gewimmert“, sagte Jordan Wieland, der den Hund damals sicherte.
Obwohl auch die Dogman Tierhilfe eine Strafanzeige erstattete, bedauerte die erste Vorsitzende des Vereins, vom Gericht nicht als Zeugin geladen worden zu sein, hielt in einer Plastiktüte die Utensilien bereit, von dem der Hund bei einem Tierarzt unter Narkose befreit wurde.
Im Tierheim in Witten wurde „Max“ dann wieder aufgepäppelt und befindet sich nach Mitteilung der Tierschutzorganisation „Pfötchenalarm“ inzwischen wieder in guten Händen. Auch in der Fernsehsendung „Tiere suchen ein Zuhause“ wurde der Fall „Max“ geschildert.
Staatsanwalt: Acht Monate Freiheitsstrafe
Am Ende der Beweisaufnahme, bei der Richter Kimmeskamp mehrmals die Zuhörenden aufforderte, keine Zwischenrufe und Meinungsäußerungen zu tätigen, beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, gegen die bisher nicht vorbestrafte Hattingerin wegen Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen.
Weiterhin wurde beantragt, der Angeklagten die Ableistung von unentgeltlichen Stunden gemeinnütziger Tätigkeit aufzuerlegen. Drei Jahre soll sie weiterhin kein Tier halten dürfen.
Strafverteidigerin: Milde Strafe
„Es ist so gewesen wie angeklagt“ sagte die Strafverteidigerin der Angeklagten, Rechtsanwältin Feuerstein in ihrem Plädoyer, sah die Tat aus einer Überforderung und Verzweiflung an und nicht, um dem Hund Schmerzen zuzufügen. Sie bat dann abschließend den Richter um eine milde Strafe.
Strafrichter: 10 Monate Freiheitsstrafe
Richter Kimmeskamp verkündete dann das Urteil im Namen des Volkes, ging mit seinem Strafmaß noch über den Antrag der Staatsanwalt hinaus und verurteilte die bisher nicht vorbestrafte 22-jährige Hattingerin wegen roher Tiermisshandlung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die der Strafrichter für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. 5 Jahre lang darf die Angeklagte keine Tiere halten und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
„Es ist unglaublich, was sie mit dem Hund gemacht haben“ sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung, verneinte eine Übersprungshandlung und sah vielmehr einen Vorsatz bewiesen, da Kabelbinder und Panzer-Tapeband extra für diese Tierquälerei besorgt wurden.
Positiv ist, dass es dem Hund Max inzwischen wieder gut geht und er ein neues gutes Zuhause gefunden hat. Gegen das heutige Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Ruhrkanal-News wird weiterhin auch über den späteren Prozess beim Jugendgericht gegen den angeklagten jungen Mann informieren.
…
[Aufrufe zur Selbstjustiz sind strafbar und widersprechen der Haltung der RuhrkanalNEWS-Redaktion. Wir haben den Kommentar deshalb entfernt. (FS)]
Die Angeklagte war völlig emotionslos und hat nur nachgeplappert was ihr die Verteidigerin geraten hat. Schwer zu ertragen gewesen.
… .
[Aufrufe zur Selbstjustiz sind strafbar und widersprechen der Haltung der RuhrkanalNEWS-Redaktion. Wir haben Teile des Kommentars deshalb entfernt. (FS)]
Ich schließe mich an . … . Unglaublich was sich so ein „Mensch „erlaubt . Ich kann es nicht glauben . Wunderbar ist das der Hund jetzt ein schönes Zuhause hat ! Also achtet auf solche die ihre Hunde so behandeln und zeigt sie an .
[Aufrufe zur Selbstjustiz sind strafbar und widersprechen der Haltung der RuhrkanalNEWS-Redaktion. Wir haben Teile des Kommentars deshalb entfernt. (FS)]
Verstehe nur nicht dass diese Leute nach5jahre Strafe wieder sich ein Tier anschaffen können die dürften überhaupt kein Tier mehr bekommen
Ich bin immer wieder entsetzt, wie milde diese Bestrafungen für so abscheuliche Taten ausfallen, es ist ja nur eine „Sache“….für Klauen von Kaugummi o.ä.gibt’s im Vergleich härtere Strafen. Ich finde es unglaublich, wie in letzter Zeit die Gewalt gegen Tiere zugenommen hat, das betrifft auch Aussetzen von Tieren …wo bleibt die Gerechtigkeit