Hattingen prüft Fahrverbot für Räder und E-Scooter tagsüber in der Fußgängerzone

Stadt, Ordnungsdienst und Polizei nehmen Rad- und E-Scooter-Verkehr in der Hattinger Fußgängerzone in den Blick (Foto: Holger Grosz, RuhrkanalNEWS)
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Hattingen – In der Hattinger Innenstadt spitzt sich ein altes Ärgernis erneut zu: Immer mehr Rad- und E-Scooter-Fahrer nutzen die Fußgängerzone, obwohl dort Fußgängerinnen und Fußgänger eigentlich Vorrang haben sollen. Nach wachsendem Unmut aus der Bürgerschaft bringt die Stadt nun eine deutliche Verschärfung ins Spiel: ein Fahrverbot für Fahrräder tagsüber – parallel dazu sollen Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei ausgeweitet werden.

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Was ist eine Fußgängerzone eigentlich?

Rechtlich ist die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Verkehrsfläche, die grundsätzlich ausschließlich Zufußgehenden vorbehalten ist. Fahrzeuge – dazu zählen auch Fahrräder und E-Scooter – dürfen dort im Regelfall nicht fahren, sofern keine ausdrückliche Ausnahme durch Zusatzschilder besteht. Ausnahmen sind meist eng begrenzt, etwa für Lieferverkehr der Geschäfte oder für Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.

In Hattingen gilt seit einem 2019 beschlossenen und zunächst auf ein Jahr befristeten Testlauf eine Teilöffnung: Auf der oberen Heggerstraße dürfen Radfahrende in Schrittgeschwindigkeit fahren – ursprünglich vor allem in den verkehrsärmeren Abend- und Nachtstunden, um die Innenstadt fahrradfreundlicher zu machen, ohne den Fußverkehr am Tag zu gefährden. Ab der Querung Augustastraße – also im Bereich Obermarkt und Gelinde – ist Radfahren dagegen grundsätzlich verboten, weil die Straßenführung dort steiler und enger verläuft.

Für E-Scooter gilt schon jetzt eine strengere Regel: Sie unterliegen der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung und sind in der Fußgängerzone grundsätzlich gar nicht erlaubt – auch nicht dort, wo Fahrräder zugelassen sind. E-Scooter müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren, notfalls auf der Straße.

Warum überhaupt Räder und Scooter in der Fußgängerzone?

Die Teilfreigabe für Fahrräder wurde seinerzeit bewusst als Kompromiss eingeführt: Die Innenstadt sollte besser mit dem Rad erreichbar bleiben, ohne die Fußgängerzone komplett zu sperren, und in den Abend- und Nachtstunden sollte mehr Rad- statt Autoverkehr für zusätzliche soziale Kontrolle und Belebung sorgen. Gleichzeitig hat der Einzelhandel wiederholt darauf gedrängt, Radfahren zumindest während der Lieferzeiten zuzulassen, weil eine höhere Frequentierung der Fußgängerzone als belebend für die Geschäfte gilt – ein Argument, das auch in vergleichbaren Städten diskutiert wird. E-Scooter waren von Anfang an von dieser Logik ausgenommen, weil sie rechtlich anders eingestuft sind und höhere Geschwindigkeiten sowie ein größeres Gefährdungspotenzial für Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich bringen.

Der Unmut wächst

Genau an diesem Kompromiss entzündet sich seit Monaten Kritik. Nach Angaben der Stadt gab es zuletzt vermehrt Hinweise aus der Bürgerschaft auf Verstöße gegen die geltenden Regelungen sowie auf zunehmende Gefährdungen im Innenstadtbereich. Auch der ADFC Hattingen/Sprockhövel bezeichnete das Thema bei einer Podiumsdiskussion im Frühjahr 2026 als „kontroverses Dauerthema“ und verwies auf eine deutliche Zunahme von Unfällen mit Fahrradbeteiligung im Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahr 2025 (ADFC Ennepe-Ruhr). Kritik an der Teilöffnung ist dabei nicht neu: Schon 2020 hatte die CDU-Fraktion einen Bürgerantrag unterstützt, der die Heggerstraße wegen rücksichtslosen Radverhaltens – die Straße gleiche zeitweise „einem Hindernisparcours“ – wieder stärker einschränken wollte.

Stadt reagiert: mehr Kontrollen, jetzt auch ein Verbot in Sicht

Als ersten Schritt hatten Stadt und Polizei bereits im Mai 2026 eine gemeinsame Kontrollaktion in der Fußgängerzone gestartet. Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing, die Erste Beigeordnete Christine Freynik, der kommunale Ordnungsdienst und die Kreispolizei nahmen die Bereiche Heggerstraße, Obermarkt, Gelinde und Langenberger Straße ins Visier – zunächst mit dem Schwerpunkt Aufklärung statt Bußgeld. „Uns geht es vor allem um gegenseitige Rücksichtnahme und ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum. Wir wollen präventiv handeln und Unfälle vermeiden“, erklärte Bürgermeisterin Witte-Lonsing (SPD) dazu. Christoph Neuhaus, Pressesprecher der Kreispolizei, betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit: „Durch die gemeinsame Präsenz wollen wir frühzeitig sensibilisieren und auf mögliche Gefahren aufmerksam machen.“

Diese Kontrollen sollen laut Erster Beigeordneter Christine Freynik fortgesetzt werden – mit weiterhin starkem Fokus auf Prävention. Doch das reicht der Stadt inzwischen aber nicht mehr aus: Angesichts des anhaltend hohen Rad- und E-Scooter-Aufkommens in der Fußgängerzone werden nun ausdrücklich Konsequenzen gefordert, und ein klares Verbot des Radfahrens während der verkehrsstarken Tagesstunden steht im Raum. Im Kern würde das bedeuten, die bisherige Logik der bestehenden Beschilderung – frei für Radverkehr in den verkehrsärmeren Stunden, gesperrt während der Geschäfts- und Hauptlaufzeiten – noch konsequenter durchzusetzen und zeitlich enger zu fassen, etwa auf die Tagesspanne von rund 7 bis 19 Uhr, in der die Fußgängerzone am stärksten frequentiert ist. Für E-Scooter, die schon jetzt ganztägig außen vor sind, soll das Verbot zusätzlich durch eigene Zusatzschilder noch deutlicher sichtbar gemacht werden.

Wie geht es weiter?

Eine endgültige politische Entscheidung über eine neue, verschärfte Zeitregelung steht nach aktuellem Stand noch aus; final müsste eine solche Änderung – wie schon 2019 und 2020 – im zuständigen Fachausschuss der Stadt beraten und beschlossen werden. Bis dahin gilt: Fahrräder dürfen auf der oberen Heggerstraße weiterhin in Schrittgeschwindigkeit fahren, ab Obermarkt/Gelinde bleibt es beim Verbot, und E-Scooter haben in der gesamten Fußgängerzone schon heute nichts zu suchen. Ordnungsamt und Polizei wollen ihre Präsenz in der Innenstadt derweil unabhängig vom Ausgang der Debatte weiter hochhalten.

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1 Kommentar zu "Hattingen prüft Fahrverbot für Räder und E-Scooter tagsüber in der Fußgängerzone"

  1. Nicht nur prüfen – umsetzen,

    und das bitte nicht nur auf der Heggerstr. sondern ebenfalls im Sankt-Georgs-Viertel.

    Ebenso sollte das wahllose abstellen von Rädern in der Altstadt verboten und geahndet werden.

    Beispiel:
    Von Emschestraße Richtung Steinhagen sind extra Stellplätze vorhanden, trotzdem wird jedes Schild und jede Laterne der Altstadt rund um den Malerwinkel genutzt, teilweise auch vor Hauseingängen oder im Einzugsbereich der Gastronomie.

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