„HAPPY“ HALLOWEEN?

Kunstvoll geschnitzte Kürbisse (Archiv-Foto: RuhrkanalNEWS)

Auch an Halloween 2020 werden die Corona-Regeln vielen Grusel-Fans einen Strich durch die Rechnung machen. Was ist am 31.10. erlaubt? Ab 2. November gilt der Lockdown.

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Hattingen – „Süßes oder Saures!“ Wenn dieser Satz an den Türen unserer Häuser fällt, ist es schon wieder Halloween. Am 31. Oktober ziehen Kinder und Jugendliche Jahr für Jahr um die Häuser und sammeln – im Idealfall – Süßigkeiten. Die Erwachsenen nehmen den Tag oft zum Anlass für gruselige Partys – natürlich in schaurigen Kostümen. Doch wie wird Halloween im Corona-Jahr 2020 in NRW ablaufen?

Bereits bevor am Mittwoch der Lockdown in Deutschland ab dem 2. November ausgerufen wurde, ist klar: Große Partys etwa in Clubs und Bars wird es nicht geben. Das untersagen bereits die aktuellen Corona-Regeln des Landes NRW. Mehrere Städte in NRW kündigten entsprechende Kontrollen an.

Und auch für privat organisierte Feiern wird es schwierig. Die nordrhein-westfälische Landesregierung rät von größeren Zusammenkünften im privaten Raum ab. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet appelliert dringend an die Bevölkerung, dass alle ihre Kontakte auf das absolute Minimum beschränken sollten.

RuhrkanalNEWS wünscht trotz aller Schutzmaßnahmen ein gruseliges Happy Halloween

Was die Regeln am Reformationstag erlauben 

Der eigentliche Corona-Lockdown in Deutschland beginnt erst am Montag, 2. November. Damit werden sich die Regeln nach dem Reformationstag und Allerheiligen noch weiter verschärfen. Schon jetzt haben es alle, die in einer Stadt oder einem Landkreis in NRW lebt, in dem besonders viele Neuinfektionenregistriert werden, schwer. Ab einer Inzidenz von 50 gibt es strengere Obergrenzen bei öffentlichen und privaten Feiern – derzeit gilt das für fast alle Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen (die einzige Ausnahme ist Stand 29.10. der Kreis Soest). Dann rät die Landesregierung von jeglichen Feiern mit mehr als 10 Personen ab – natürlich auch an Halloween.

Vor dem Lockdown ist die Halloween-Party 2020 in Corona-Zeiten bereits nur im kleinen Rahmen erlaubt – und vor allem nur dann unbedenklich. Denn bei aller Sehnsucht nach dem Feiern sollten die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nicht in Vergessenheit geraten.

Und wie schaut es für die Kinder aus – Stichwort „Süßes oder Saures“? Auch für den vor allem bei den Kleinen beliebten Halloween-Brauch gilt für alles, was sich im öffentlichen Raum abspielt.

Eindringlicher Appell der Landesregierung

„Es dürfen nur zehn – und ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 nur noch fünf Personen zusammentreffen“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. Das schließe ausdrücklich auch das „von Tür zu Tür gehen“ ein.

Doch die NRW-Landesregierung weist auch in Bezug auf Halloween 2020 ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere in Regionen mit hohen Inzidenzen die Einschränkung der (sozialen) Kontakte „das Gebot der Stunde“ sei. 

Ungefragte Begegnungen „wenig verantwortungsvoll“

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es weiter: „In Corona-Zeiten das Grundstück anderer Personen zu betreten und ihnen (zuweilen ungefragt) eine Begegnung, bei der der Mindestabstand vermutlich nicht komplett eingehalten werden kann, ‚aufzudrängen‘, erscheint daher wenig verantwortungsvoll. Zumal solche Kontakte für vulnerable Bevölkerungsgruppen im Moment durchaus risikobehaftet sein können.“

Ein generelles Verbot, an Halloween 2020 von Tür zu Tür zu sehen, gibt es demnach noch nicht. Das Land NRW rät mit Blick auf die aktuell steigenden Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen eher davon ab.