Die Hanse

Was eigentlich bedeutet es, eine Hansestadt zu sein?

Wem nun vor dem inneren Auge Bilder aufsteigen von Koggen in rauher Ostsee, mit Kurs auf eine der  großen Hafenstädte an der Ostsee vielleicht Lübeck, Rostock oder Danzig , schwer beladen mit wertvoller Handelsware, vielleicht Bernstein, Pelze, Edelmetalle, Schmuck, an Bord ein wagemutiger Hattinger Kaufmann, dem muss ein  Blick auf die Stellung Hattingens im Bund der Hansestädte viel Wind aus den imaginierten Segeln nehmen. 

Aus den genossenschaftlichen Verbindungen der niederdeutschen Kaufleute entwickelte sich im 13. Jahrhundert die Hanse der Städte.

1356 kam es zu einem förmlichen Zusammenschluß der hansischen Städte, für den seither die Bezeichnung „ Stede van de dudeschen Hanse“ gebraucht wurde. Diese Städte waren nun durch Hanserecht verbunden, (und das regelte ausschließlich kaufmännische Belange), und erschlossen sich, unabhängig von der jeweiligen Landesherrschaft, ganz Nordeuropa als Wirtschaftsraum. 

Die Mitgliedschaft brachte wegen der Sonderrechte die man sich gegenseitig einräumte, große wirtschaftliche und organisatorische Vorteile und ermöglichte grundsätzlich auch den Zugang zu den bedeutenden Handelsplätzen an Nord- und Ostsee.

In der genanten Urkunde aus dem Jahre 1470, erlaubt Herzog Johan von Kleve der Stadt Hattingen, damals noch Hattnege genannt, die Verbindung zu der vornehmen Hansestadt Unna dergestalt , dass Hattingen nach Hanserecht für dort ein- und ausgeführte Waren keinen Zoll zu bezahlen brauchte und somit auch als „hansisch“ anzusehen war.

Es gab zu keiner Zeit vollständige Verzeichnisse aller Hansestädte.

Für den norddeutschen Raum gehen die Historiker der hansischen Geschichte von etwa zweihundert Städten aus. Für die Region zwischen Rhein und Weser werden dreiundneunzig Hansestädte genannt. 

Im  Gebiet der ehemaligen Grafschaft Mark, zu der Hattingen seinerzeit gehörte, beanspruchen mindestens zweiundzwanzig Städte für sich „hansisch“ gewesen zu sein.

In alphabetischer Reihenfolge : Allendorf,Altena, Blankenstein, Bochum, Breckerfeld, Hagen, Hamm, Hattingen, Hörde, Iserlohn, Kamen, Lüdenscheid, Lünen, Neuenrade, Plettenberg, Schwerte,Soest, Solingen, Unna, Wattenscheid, Westfalen und Wetter.

Hattingen und mutmaßlich auch die meisten anderen kleinen Städte der Grafschaft Mark wurde von der „vornehmen Stadt“ Unna auf den  Hansetagen vertreten und musste „kontribuiren“ also zu den vermutlich nicht unerheblichen Gesandschaftskosten beitragen. 

Über den „vornehmen Städten“ standen die vier „Vororte“ Köln, Lübeck, Braunschweig und Danzig.

Unna war mit anderen „vornehmen Städten“ wie, Wesel, Dortmund, Münster, Hamm und anderen dem Vorort Köln zugeordnet, gehörte somit zum Kölner „Drittel“. Die Hansetage wurden unregelmäßig, wohl abhängig vom Handlungsbedarf, für die Gesamtheit der Städte einberufen. Auf den sogenannten Drittelstagen, oft im Anschluß an die großen Hansetage, wurden wiederum die Vertreter der untergeordneten Städte über die Beschlüsse der Vororte informiert.

Zum letzten Mal wurde Hattingen in einer Urkunde aus dem Jahre 1567 im Zusammenhang mit ,natürlich, Zollstreitigkeiten genannt.

Es ist davon auszugehen, dass Hattingen als Hansestadt immer von Unna vertreten worden ist.

Der letzte Hansetag fand 1689 statt. Von den über zweihundert Städten in der Hochzeit der Hanse waren noch acht verblieben.

Wann Hattingen aus dem Bund der „stede van de dudescher Hanse“ ausgeschieden ist, ist nicht bekannt. 

Die historischen Quellen sind bezüglich der Zugehörigkeit Hattingens zur Hanse eher Rinnsale.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Gesamtheit der Hanse für den nordeuropäischen Wirtschaftsraum war sicherlich immens groß und ist in Fachpublikationen detalliert nachzulesen.

Welche konkreten Vorteile es für die lokale Wirtschaft in Hattingen mit sich brachte, hansisch zu sein ist schwer einzuschätzen.

Spätestens seit der Verleihung der Marktrechte durch Herzog Adolf im Jahre 1435 war Hattingen ein landesherrlich privilegierter Handelsplatz.

Anfang des 16. Jahrhundert lassen sich drei Handelsgüter nachweisen,

von denen zwei darauf hinweisen, dass hier ein großer Umschlagplatz gewesen ist. Getreide und Eisen.

Für die Lagerung des  Getreides wurden Anfang des16. Jh. auf dem Stadtgebiet und auch dem erhöhten Rand der Kirchinsel neue Speicherhäuser gebaut, während das geschmiedete Roheisen in Form von Knüppeln oder Stangen nach der amtlichen Wiegung auf der Stadtwaage und vor dem Weiterverkauf in den Wohnhäusern der Kaufleute gelagert wurden.

Von einer Hütte in Altenvoerde (heute Ennepetal) ist ein Geschäftsbuch für die Jahre 1595- 98  erhalten geblieben.

Die Mengen, die in den Liefer- und Lagerlisten aufgeführt werden, gehen erheblich weit über den Eigenbedarf der Hattinger Einwohner und Handwerker hinaus. Die Käufer waren mit ihren Namen genannte Schmiede oder Händler aus Steele, Essen, Höntrop,Wattenscheid und Dorsten. Städte im nahen Umfeld, die nicht gerade vom Duft der großen, weiten Handelswelt umweht werden.

Fuhrleute, die das Eisen zum Stapelplatz am Steinhagen anlieferten, nahmen als Rückfracht oftmals Getreide vom Kornmarkt auf.

Nach der Gründung der Tuchmachergilde 1522, kamen auf dem Hattinger Markt Wolltücher und Laken dazu. 

Die Fertigung dieser textilen Produkte, hergestellt aus spanischer Wolle, die aus Amsterdam bezogen wurde erfordert zwangsläufig weitreichende Handelsbeziehungen, wobei in diesem Zusammenhang  nicht klar zu belegen ist, welche Kaufleute diesen Handel wie genau abgewickelt haben.

Es gab in Hattingen nachweislich Kaufleute, die Groß- und Fernhandel betrieben. Einer dieser Handelsherren, die um 1600 Getreide en gros handelten war Arnold Kielmann. Die Haus– und Hofstelle der Familie Kielmann zwischen dem Untermarkt und der Großen Weilstrasse „tom Kiel“ heißt heute Keilstrasse. Arnold Kielmann lagerte und handelte hier unter anderem mit dem Getreide, dass die Bauern  dem Freiherr von Ketteler von der Grundherrschaft Altendorf( heute Essen-Burgaltendorf) als Pacht abzuliefern hatten. Die Erlöse verwendete er im Auftrag des Freiherrn für Geldgeschäfte, Einkäufe auf den Messen in Frankfurt und Köln, Bezahlung von Rechnungen und ähnliches.

In welchem Umfang der Handel der Hattinger Kaufleute auf Grundlage des Hanserecht  abgewickelt wurde ist weitestgehend unbekannt.

Die Buchführung der Kaufleute waren private Unterlagen, an deren Aufbewahrung kein öffentliches Interesse bestand. Im Laufe der Zeit sind sie sprichwörtlich „verjährt“ und meistenteils untergegangen.

Für die Grundversorgung der Hattinger Bürger war die Zugehörigkeit zur Hanse wohl nicht von Bedeutung.