GUTE NERVEN BEI KONTROLLE DER EINHALTUNG DER CORONA-VORGABEN

Die Ordnungsbehörde kontrollierte durch Zweier-Streifen die Einhaltung der Corona-Vorgaben in der Innenstadt. (Foto: Höffken)

Hattingen – Seit dem 26. November 2021 herrscht in der Hattinger Innenstadt eine Maskenpflicht:  Bürgerinnen und Bürger müssen einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz (eine medizinische Maske) tragen, wenn sie bestimmte Bereiche der Innenstadt passieren. Die Regelung wurde in der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Hattingen beschlossen.

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Entsprechende Schilder sind in der ganzen Innenstadt aufgestellt. Die Kontrolle der Maskenpflicht erfordert gute Nerven, diplomatisches Geschick, aber auch die Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen durch die entsprechenden Kontrolleure*innen.

Bei der Kontrolle eines Zweier-Teams der Stadt Hattingen am Dienstag und Mittwochnachmittag mussten von diesen Mitarbeitern 14 Verstöße geahndet und Bußgeldverfahren eingeleitet werden. „Zwei Personen davon waren einsichtig und nett die anderen waren vollkommen uneinsichtig“, berichteten die Kontrolleure ruhrkanalNews auf der Heggerstraße.

Bei einer Person, die sich nicht ausweisen wollte, musste die Polizei um Amtshilfe gebeten werden. Da kein Streifenwagen verfügbar war, reichte dann ein Telefongespräch mit der Wache aus, um den Probanden zu überzeugen, den Kontrolleuren der Ordnungsbehörde den Personalausweis vorzuzeigen. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld.

Gute Nerven müssen die Kräfte der Ordnungsbehörde bei ihrer Tätigkeit haben. (Foto: Höffken)