GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE ZU RECHTEN VON MINIJOBBERN

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Auch wenn Minijobs bekanntermaßen negative Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen im Arbeitsleben haben, so möchten die Gleichstellungsbeauftragten im Ennepe-Ruhr-Kreis dennoch über die auch in einem Minijob bestehenden Rechte informieren.

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Dies machen sie mit einer aktuellen Broschüre, in der Fakten zu rechtlichen Grundlagen wie Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und tarifvertragliche Leistungen ebenso zu finden sind wie Tipps und Tricks zum Minijob. Eine Vielzahl von hilfreichen Adressen fehlt ebenfalls nicht.

Ansprechpartnerinnen für die Broschüre sowie – wenn gewünscht – eine persönliche Beratung sind die Gleichstellungsbeauftragten in Rathäusern und Kreishaus. Dies sind: Stadt Ennepetal Nina Däumig, Stadt Gevelsberg Christel Hofschröer, Stadt Hattingen Katrin Brüninghold, Stadt Herdecke Evelyn Koch, Stadt Schwelm Dr. Sandra Michaelis, Stadt Sprockhövel Maren Linn van Norden, Stadt Wetter/Ruhr Ursula Noll, Stadt Witten Cornelia Prill und Ennepe-Ruhr-Kreis Sabine Kerkenberg.