GELBE SÄCKE MÖGLICHERWEISE UNGERECHTFERTIGT RATIONIERT

Gelbe Säcke werden in Hattingen rationiert (Symbolbild: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Firma AGR-DAR GmbH wird ab dem 10. Oktober 2016 mit der Verteilung der gelben Säcke und der entsprechenden Gutscheine beginnen. Die gelben Säcke und Gutscheine werden einmal im Jahr an jeden Haushalt verteilt. Die Verteilung soll dann bis Weihnachten abgeschlossen sein.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Das Duale System Deutschland GmbH (DSD) hat die AGR-DAR GmbH, Am Walzwerk 45, beauftragt, im Stadtgebiet die gelben Säcke einzusammeln, zu transportieren und zu verteilen. Bei allen Fragen rund um die gelben Säcke kann die kostenfreie Service-Telefonnummer 0800 – 1809980 genutzt werden.

Die Gutscheine für die gelben Säcke können an verschiedenen Abgabestellen, die auf den Gutscheinen angegeben sind, eingelöst werden. Ohne Gutschein sind die Säcke nur bei der Firma AGR-DAR GmbH, Am Walzwerk 45 in Hattingen zu erhalten, teilt die Stadtverwaltung mit.

Rechtliche Grundlage für Rationierung umstritten

Die Frage ob die Ausgabe von gelben Säcken rationiert werden darf, ist unter Juristen und Verbraucherschützern umstritten. Die Entsorgung der Verpackungen haben Verbraucher schließlich bereits beim Kauf des Produktes bezahlt. Außerdem ist der häufig unerwartet hohe Verbrauch an gelben Säcken der Tatsache geschuldet, dass die Säcke eine Qualität haben, die mit „unterirdisch“ wohl sehr treffend beschrieben ist. Wenn von den 45 ausgegeben Säcken die Hälfte reißt, dürfte auch den Unternehmen des Dualen Systems, im konkreten Fall der Firma AGR-DAR , klar sein, dass die Hattinger Haushalte mehr verbrauchen. Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Entsorgungsunternehmen Haushalten genügend gelbe Säcke zur Verfügung stellen müssen, ohne irgendwelche Hürden zu errichten. Vor allem Menschen die nicht mobil sind, sei es da sie krank sind oder kein Auto besitzen, ist demnach nicht zuzumuten, dass sie die gelben Säcke an einer zentralen Stelle abholen müssen. Die unterschwellige Unterstellung, dass Verbraucher die Säcke zweckentfremden, müsse demnach im Einzelfall nachgewiesen werden, so ein von RuhrkanalNEWS befragter Jurist.