FRAGEBOGENAKTION ZUM MIETSPIEGEL VERLÄNGERT

Rathaus in Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Frist für die Fragebogenaktion wird bis zum 10. Februar 2021 verlängert, da die bisherige Resonanz noch zu gering ist. Wichtig für die Aussagekraft und Geltung des Mietspiegels vor Gerichten ist, dass für die unterschiedlichen Wohnungstypen statistisch ausreichend Material von Einzeldaten aus der Befragung gewonnen wird.

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Hierfür liegen die Fragebögen im Rathaus und im Fachbereich Soziales und Wohnen, Hüttenstr. 43 seit Ende November 2020 aus. Pro Wohnung ist jeweils ein Fragebogen auszufüllen. Internetbenutzer haben zudem die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen und anschließend an die Stadt Hattingen per E-Mail zu senden. Die Befragung erfolgt anonym. Aufgrund der coronabedingt eingeschränkten Zugänglichkeit der Dienststellen können die Fragebögen auf Wunsch auch gerne auf dem Postweg zugesandt werden. Interessierte können sich hierzu unter der Rufnummer (02324) 204 5514 an die Mitarbeitenden des Fachbereichs Soziales und Wohnen wenden.

Die drei Herausgeber des Hattinger Mietspiegels, der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V., der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen appellieren an die Hattinger Vermieter und Wohnungsgesellschaften, sich an der schriftlichen Befragung anhand eines dreiseitigen Fragebogens zu beteiligen. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen ist überschaubar und dürfte nicht mehr als fünf bis zehn Minuten betragen.

Abgefragt werden bei der Datenerhebung insbesondere Informationen über Baualter, Wohnfläche, Lage, Ausstattung, energetische Ausstattung und Mietpreis. Öffentlich geförderte Wohnungen, untervermieteter oder möbelierter Wohnraum sowie Wohnungen, deren Miete seit mehr als sechs Jahren unverändert ist, dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht in die Datenerhebung einfließen.

Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. Auch für Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung von Gutachten von Bedeutung.

Die Fragebögen können bis zum 10. Februar 2021 bei der Stadt, Fachbereich Soziales und Wohnen oder beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Geschäftsstelle Wülfingstr. 3, abgegeben werden.