FEHLERHAFTE WIDERRUFSBELEHRUNGEN BEI BANKEN UND SPARKASSEN

VHS Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen –  Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber die Banken und Sparkassen verpflichtet, bei Abschluss eines Darlehensvertrages den Kunden über sein Recht zum Widerruf zu belehren. Dies soll den Verbraucher vor unüberlegten Entscheidungen schützen. Der Anwalt Peter Großmann klärt auf einem Infoabend der vhs am Dienstag, den 28. April um 19.30 Uhr im Alten Rathaus, Untermarkt 9, über dieses Thema auf. Der Eintritt beträgt 5 Euro.

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Ein Widerruf ist laut Bundesgerichtshofs innerhalb von 14 Tagen möglich. Die 14-Tage-Frist läuft jedoch nicht bei einer von den Banken und Sparkassen verwandten fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Der Widerruf bzw. Rücktritt vom Darlehensvertrag ist somit jederzeit – auch jetzt noch -möglich. Zwischen 2002 und 2011 verwendeten die Banken und Sparkassen oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Peter Großmann erläutert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zeigt den Darlehensnehmern und Verbrauchern die Möglichkeit auf, von ihren Darlehensverträgen bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zurückzutreten. Nach Rücktritt von solchen Darlehen mit aus heutiger Sicht hohen Zinszahlungen, besteht die Möglichkeit, nun wesentlich günstigere Darlehnsverträge zugunsten des Verbrauchers neu abzuschließen.