DREIJÄHRIGE MISSBRAUCHT UND PARTNERIN VERGEWALTIGT – HATTINGER ERNEUT VOR DEM LANDGERICHT

Der Eingang zum Landgericht Essen (Bild: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor der sechsten Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen begann jetzt (08. Juni 2022) ein erneuter Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Hattingen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision des Hattingers Anfang Dezember 2020 stattgegeben und damit ein Strafmaß des Essener Landgerichtes von Ende April 2020 gegen ihn aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichtes muss jetzt den Fall der zwei angeklagten Vergewaltigungen neu verhandeln.

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Der angeklagte Hattinger befindet sich seit Ende Mai 2019 ununterbrochen in der JVA Essen.

„Was lange währt, wird endlich gut“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Hahnemann, als die Verhandlung mit über einstündiger Verspätung begann. Eine geladene Schöffin war nicht erschienen. Eine Ersatzschöffin musste dann dafür einspringen.

Wegen sexuellem Missbrauch eines ihm zur vorübergehenden Obhut anvertrauten kleinen Mädchens wurde der Angeklagte bereits vom Landgericht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dazu kommt noch eine weitere rechtskräftige Haftstrafe von 11 Monaten, die sich aus einem Körperverletzungsdelikt ergibt. Im Übrigen ist er wegen verschiedener Betrugsstraftaten mehrfach vorbestraft.

Über die vom Landgericht ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten für zwei Vergewaltigungen zum Nachteil seiner früheren Partnerinnen muss jetzt neu verhandelt werden.

Der Gesetzgeber definiert in den Ausführungen und Kommentaren des § 177 STGB insgesamt fast 20 Tatvarianten sexueller Übergriffe. Durch Anhörung der betroffenen Frauen will und muss die Strafkammer des Landgerichtes jetzt erneut feststellen, ob es sich bei den angeklagten Taten um Vergewaltigungen oder um sexuelle Übergriffe gehandelt hat. Davon abhängig ist dann das entsprechende Strafmaß. Auf die Nennung weiterer Details, die am ersten Tag der Hauptverhandlung umfassend und ausführlich erläutert wurden, wird aus Gründen des Anstandes hier verzichtet.

Über zwei Stunden verlas der Vorsitzende Richter Hahnemann dann Chatprotokolle des Angeklagten mit einer seiner früheren Partnerinnen. Der Inhalt dieser Protokolle, die Phantasien beinhalteten, wie man am besten und brutalsten Frauen und Kinder missbraucht, war unerträglich anzuhören.

Schon als Vierjähriger wurde der Angeklagte von seiner älteren Schwester sexuell missbraucht. Während seines weiteren nicht „störungsfreien Lebens“ konsumierte der Hattinger teils intensiv verschiedene Rauschmittel und musste mehrmals in einer Hattinger Fachklinik behandelt werden.

Am nächsten Verhandlungstag Ende Juni 2022 sollen jetzt die geschädigten Frauen, die gleichzeitig als Nebenklägerinnen auftreten, erneut aussagen. Der Angeklagte erklärte nach dem umfangreichen Verlesen seiner Chatprotokolle am ersten Verhandlungstag, er sei über sich selbst erschreckt und es tue ihm außerordentlich leid. Er schilderte dann den Gerichtsparteien Details eines sexuellen Übergriffs auf eine seiner früheren Partnerinnen, die inhaltlich jedoch entscheidend von den Aussagen der Partnerin abweichen. Wer nun gelogen hat, wird die Kammer am nächsten Verhandlungstag beurteilen müssen.

Die Kammer des Landgerichtes prüft auch die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und in der Sicherungsverwahrung.

RuhrkanalNEWS berichtet weiterhin über diesen Fall aus dem Landgericht in Essen.

2 Kommentare zu "DREIJÄHRIGE MISSBRAUCHT UND PARTNERIN VERGEWALTIGT – HATTINGER ERNEUT VOR DEM LANDGERICHT"

  1. Gehtdichnixan | 10. Juni 2022 um 9:16 |

    Wie kann der nur 4 Jahre und 8 Monate kriegen? Hä wo leben wir den alter der hat ein kind sexuel missbraucht und seine eigene freundin vergewaltigt der gehört lebenslang in den Bau mit Mördern und Schlägern in die Zelle der muss merken was er gemacht hat und nicht lächerliche 4 Jahre und 8 Monate

  2. Annelore Khorram | 11. Juni 2022 um 18:34 |

    Die deutschen Gesetze sind eine Katastrophe.eine 4 zu missbrauchen sollte wenigstens 10 Jahre Strafe und danach Sicherheitsverwahrung erhalten.die Strafen hier sind viel zu lasch.Auch bei brutalen Angriffen und Überfallen muß härter bestraft werden.

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