DAS ÄNDERT SICH 2017 FÜR BESCHÄFTIGTE UND VERSICHERTE

Symbolbild Job (RuhrkanalNEWS)

Hattingen/Ruhr Am 1. Januar 2017 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Unter anderem steigt zum Jahresbeginn der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro. Was ändert sich noch? Hier eine Übersicht.

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Zum Jahresbeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro. GeringverdienerInnen, die Vollzeit arbeiten, haben dann rund 55 Euro mehr in der Tasche. Für ZeitungszustellerInnen gilt weiterhin eine Ausnahmeregel. Ab 1. Januar bekommt diese Beschäftigtengruppe 8,50 Euro. Da MinijobberInnen höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: MinijobberInnen, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Zudem steigen neun der insgesamt 19 Branchenmindestlöhne. Auch der Mindestlohn in der Leiharbeit wird steigen – bis Ende Januar läuft die Erklärungsfrist für die Annahme des Tarifergebnisses. Laut neuem Tarifvertrag steigen die Entgelte in der Leiharbeit 2017 im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde und im Osten um bis zu 4,82 Prozent pro Stunde.

Pflege: Neue Regelungen treten in Kraft

Im Pflegebereich gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Leistungen der Pflegeversicherung sollen so genauer abgestimmt werden können. Künftig wird beurteilt, wie gut oder schlecht eine Person ihren Alltag selbst bewältigen kann. Statt drei Pflegestufen wird es ab 1. Januar fünf Pflegegrade geben. Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen erfasst.

Hartz IV

Hartz-IV-Leistungen steigen

Die Hartz IV-Leistungen werden zum Jahresbeginn angehoben. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt der Regelsatz von 270 auf 291 Euro, für Erwachsene von 404 auf 409 Euro. Paare erhalten künftig 368 statt 364 Euro pro Person. Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahren erhalten 306 Euro im Monat. BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden durch Agenturen für Arbeit betreut. Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.

Zusätzlicher freier Tag 2017

Ab Februar 2017 können Beschäftigte eine höhere Umzugspauschale in der Steuererklärung geltend machen. Sie steigt für Paare auf 1528 Euro und für Singles auf 764 Euro. Alle Erwerbstätigen können sich außerdem über einen zusätzlichen freien Tag freuen: Anlässlich des Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 einmalig in ganz Deutschland ein Feiertag. Vor 500 Jahren hatte Martin Luther seine 95 Thesen an die Türen der Wittenberger Schlosskirche genagelt.