CRISTINE FREYNIK ENTSCHULDIGT SICH IM NAMEN DER STADT BEI ROLLKULTUR

Christine Freynik nimmt Stellung zu dem Vorfall (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Der Verein Rollkultur e.V. hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter der Stadt Hattingen eingereicht. In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (18.9.) nahm die Erste Beigeordnete Christine Freynik Stellung zu dem Vorfall.

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Rollkultur e.V. im Skaterpark (Foto: RuhrkanalNEWS)

Die Vorwürfe, die in der an die Stadt gerichteten Beschwerde erhoben werden, werden ernst genommen und untersucht. Die Mitarbeiter sollen aggressiv Jugendliche angegangen sein, auch der Vorwurf ein Jugendlicher sei durch körperlichen Kontakt bedrängt worden sein, wird erhoben.

Vorgang befindet sich noch in der Aufklärung

Die Stadt ist durch einen gerichtlichen Vergleich mit Anwohnern verpflichtet, die Skateranlage an der Ruhr regelmäßig zu überprüfen und die Einhaltung der erlassenen Regeln zu überwachen. Zusätzlich wird die Anlage täglich durch einen Schließdienst geöffnet und abends geschlossen. Die regelmäßige Überwachung der regelgemäßen Nutzung erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst, KOD, da anderes Personal nach Angaben der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung steht.

Der KOD hat die Befugnis, bei Verstößen gegen die Regeln einen Platzverweis auszusprechen und ist auch grundsätzlich befugt, diesen durch unmittelbaren Zwang durchzusetzen. So die offizielle Sicht der Stadt. Ein Sprecher gibt aber auch zu: „Aus einer pädagogischen Perspektive mag man dies durchaus kritisch sehen.“ Insbesondere der Vorwurf, die Jugendlichen körperlich angegangen zu sein, wiegt schwer. Auch wenn die Umstände für die Stadt offiziell noch nicht vollständig geklärt sind, scheint die Darstellung des Vereins Rollkultur plausibel zu sein. Das geht aus eine Stellungnahme der ersten Beigeordneten hervor.

Christine Freynik: „Unabhängig von der formalen Befugnis ist für die Stadtverwaltung klar, dass ein solches Verhalten städtischer Dienstkräfte Bürgern gegenüber absolut unerwünscht ist. Ich möchte mich im Namen der Stadt hierfür entschuldigen.“

Der Vorgang befindet sich durch die vorgebrachte Beschwerde in der Aufklärung. Danach wird die Verwaltung auch noch einmal auf den Beschwerdeführer zugehen. „Über eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen wird grundsätzlich intern zu entscheiden sein“, so ein Stadtsprecher.