CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW: REGELN BETREFFEN AUCH DEN KREIS

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- In NRW gelten seit diesem Samstag neue Corona-Regeln. Die Änderungen betreffen vor allem sogenannte Hotspots, also Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 (Gefährdungsstufe 1) oder 50 (Gefährdungsstufe 2) liegt. Damit ist auch der Ennepe-Ruhr-Kreis betroffen. Im Kreisgebiet liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen derzeit bei 43,5 (Stand Samstag).

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Für Regionen mit der „Gefährdungsstufe 1“, also auch den Ennepe-Ruhr-Kreis, gilt ab sofort:
– Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen. Bislang war dies nicht notwendig, wenn eine Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer sichergestellt wurde.
– In öffentlichen Außenbereichen, in denen der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird, wie zum Beispiel in stark besuchten Fußgängerzonen, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Welche Bereiche im Ennepe-Ruhr-Kreis dazu zählen, ist noch nicht festgelegt. Der Krisenstab des Kreises wird sich dazu mit den kreisangehörigen Städten abstimmen und die Bereiche dann in seine Allgemeinverfügung aufnehmen.
– Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind verboten.
– Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
– Für Teilnehmer an Veranstaltungen, Konzerten, Aufführungen oder Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht – auch am Sitz- oder Stehplatz.

Ab Montag, 19. Oktober, gilt außerdem: Private Feste außerhalb privater Räumlichkeiten sind nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern erlaubt. Zudem muss es einen „herausragenden Anlass“ für das Fest geben, wie zum Beispiel eine Hochzeit.

Sobald eine Gefährdungsstufe eintritt, müssen Kreise oder kreisfreie Städte eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hatte dies bereits am Donnerstag getan (sie ist hier zu finden: Klick). Damit gelten die neuen Regeln im Kreisgebiet ab sofort.  

Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung ist auf der Homepages des Landes NRW oder der Homepage des Landesgesundheitsministeriums nachzulesen. Sie ist zunächst bis Ende Oktober gültig.

1 Kommentar zu "CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW: REGELN BETREFFEN AUCH DEN KREIS"

  1. Ulrike Bohr | 18. Oktober 2020 um 9:44 |

    Glaubt ihr eigentlich, die Bevölkerung schläft an der Wand? Ihr setzt den Faktor auf 35, mitten in der Grippezeit und wundert euch dann, dass die Zahlen hochgehen. Das ist einfach nur lächerlich. Ihr fahrt alle damit Deutschland an die Wand prima nur weiter so.

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