CORONA: KREIS BEKOMMT NEUE SCHUTZVERORDNUNG AUF DEN LETZTEN DRÜCKER

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch sind die in Nordrhein-Westfalen bis dahin geltende Coronaschutzverordnung sowie die Einreiseverordnung ausgelaufen. Am späten Dienstagnachmittag hatten die Kreisverwaltung Informationen dazu erreicht, wie die Anschlussverordnungen aussehen und welche Vorgaben die Landesregierung in die ab Mitternacht (Mittwoch, 16. September 2020) geltende neue Fassungen aufgenommen hat. Dies gelten nun bis zum 30. September.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Besonders erwähnenswert sind die Regelungen für Reiserückkehrer sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Danach gilt seit Mittwoch: Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten müssen einen Corona-Test jetzt selbst zahlen. Damit endet für diese Personengruppe die seit Anfang August mögliche kostenfreie Testung. Ansprechpartner bleiben die Hausärzte.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ändert sich – anders als vor Inkrafttreten der neuen Verordnung teilweise veröffentlicht – zunächst fast nichts. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ist zu lesen: „Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt, dass sie innerhalb von zehn Tagen (statt bisher 72 Stunden) nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten werden – wie von Bund und Ländern beschlossen – bis Ende September überarbeitet.“

Bis dahin bliebt es bei folgender verpflichtender Vorgabe: Wer aus einem Risikogebiet in den Ennepe-Ruhr-Kreis zurückkommt, muss sich umgehend und direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Dazu stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite ein Online-Formular bereit. Diese Meldung entfällt für diejenigen, die eine so genannte Aussteigerkarte ausgefüllt und an den Beförderer abgegeben haben.

Wichtig: Mit dem Einsenden eines negativen Testergebnisses ist die Quarantäne nicht aufgehoben. Das Gesundheitsamt prüft vielmehr zunächst die Unterlagen und meldet sich dann telefonisch oder per Email beim Antragsteller.

Seit Beginn der Regelung wurden im Schwelmer Kreishaus fast 3.100 Rückkehrer entsprechend erfasst und betreut. „Mit mehr als 100 Fällen pro Tag ist ihre Zahl nach wie vor hoch“, heißt es dazu aus dem Krisenstab.

Ab sofort dürfen bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte. Grundlage ist in allen Fällen ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

„Damit sind wir dann wieder im Spiel, insbesondere bei über 500 Teilnehmern muss das Konzept von den Ordnungsbehörden der Städte in Abstimmung mit uns genehmigt werden“, sieht Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein weitere Arbeit auf die seit Monaten stark belasteten Mitarbeiter im Gesundheitsamt sowie auf die Städte zukommen.

„Während das Land Ende letzter Woche plakativ und öffentlichkeitswirksam passgenaue Lösungen für mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen angekündigt hatte, sind wir an der Basis im Zusammenspiel mit Städten und Vereinen jetzt diejenigen, die den Weg dafür freimachen“, unterstreicht Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabes.

Die von der Landesregierung beschlossene Coronaschutzerordnung sowie deren Anlage finden Interessierte auch online.

Was sind Aussteigerkarten

Bürger, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisen, sind seit August verpflichtet, eine so genannte Aussteigekarte auszufüllen. Damit wird das zuständige Gesundheitsamt über den Aufenthaltsort der Betroffenen informiert.

Die Karte wird beispielweise von Flugreisenden handschriftlich ausgefüllt, eingesammelt und dann an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Was lange auf dem Postweg erfolgte, wird nun vom Land digitalisiert. Ein Dienstleister scannt die Karten ein und leitet sie dann elektronisch weiter.