BUMMELST DU NOCH ODER FÄHRST DU SCHON…?

Probefahrt durch Hattingen, die neue Attraktion in Hattingen? (Foto: Holger Grosz)

Ein Kommentar von RuhrkanalNEWS zur geplanten „Bimmelbahn“ in Hattingen. Fotostrecke von Holger Grosz.

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Die  Mitglieder des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr stimmen mehrheitlich für den Betrieb einer Wegebahn ab Ostern 2018. Kritische Fragen nach Vorfahrtsregelungen, Gebührenpflicht und dem Nutzen für die Stadt bleiben letztlich unbeantwortet.

Vermutung, Behauptung und Wunschdenken…

Dezernent Jens Hendrix verweist auf die Einschätzung der „Touristiker“, die einen absoluten Gewinn für die Stadt, Handel und Gastronomie in dem Bahnbetrieb erkennen können. Für diese Einschätzung des „absoluten Gewinnes“ für den Handel und Gastronomie gibt es keinerlei belegbare Zahlen, Prognosen oder Erfahrungswerte. Kann es auch gar nicht geben, denn die Beweggründe, Erwartungen, Vorlieben der Besucher sind komplex, differenziert und vor allem höchst individuell und daher nicht messbar.

Solche vagen Stellungnahmen sind vor allem Vermutung, Behauptung und Wunschdenken. Namentlich Stadtmarketingchef Georg Hartmann konstatiert ein höheres touristisches Potential der Destination, wenn denn die Bahn im Kreise fährt. Diese Aussage ist zutreffend aber wertungsfrei und für die politische Meinungsbildung daher leider nicht hilfreich.

Touristisches Potenzial der Stadt – Fehlanzeige

Auch Stadtrundfahrten in einem Panzerspähwagen und öffentliche Hinrichtungen erhöhen das touristische Potential einer Stadt. Diese Feststellung ist genauso zutreffend.

Gerade die qualitative Bewertung solcher Vorhabens ist die Aufgabe der politischen Gremien. Es gibt viele gute Gründe das Vorhaben nicht nur kritisch zu sehen, sondern auch sehr kritisch zu beurteilen.

Die Bahn bedient keinen Streckenabschnitt, der für die Hattinger/innen selbst interessant ist. Die Anbindung des Ruhrufers und des Industriemuseums oder eine Pendelverkehr in die oberen Bereiche der Heggerstrasse ließe sich noch nachvollziehbar nützlich darstellen. Für die Einwohnerschaft ist der Kreisverkehr der Bahn bedeutungslos. Vom Untermarkt aus betrachtet, lassen sich alle Abschnitte der geplanten Streckenführung, wie auch jeder andere Zielort in der Altstadt, in ein zwei drei Minuten zu Fuß erreichen.

Einen Besucher, der es bis nach Hattingen geschafft hat, werden die Aussicht auf weitere drei Minuten Fußweg wohl kaum von einem Besuch abhalten. Im Gegenteil, in Hattingen wird mit großem Vergnügen gebummelt, geschlendert und flaniert. Die Fußgängerzone ist per definitionem den Fußgängern gewidmet. Radfahren ist verboten, selbst der Anlieferverkehr für Handel und Gastronomie ist ab 11.00 Uhr grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Taxifahrer dürfen ihre Kunden nicht abholen oder bringen (außer Schwerbehinderte natürlich) etc.etc.

Die Fußgängerzone – ein geschützter Verkehrsraum

Es ist die begriffsbildende Eigenart einer Fußgängerzone ein besonders geschützter Verkehrsraum zu sein. In dieser Hinsicht kann ein Bahnbetrieb keinesfalls befürwortet werden.

Warum der kommerzielle Betrieb der sogenannten Altstadtbahn in der Fußgängerzone ohne Nutzungsentgelt genehmigt werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Alle Händler und Gastronomen entrichten Gebühren für jeden Stuhl, jeden Tisch, jede Werbetafel, jeden Warenständer und womit die Fußgängerzone noch so möbliert wird. Es gilt das Prinzip der Entgeltlichkeit. Die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit, die dieses Prinzip gewährleistet, für einen über drei Ecken verschwurbelt hergeleiteten Nutzen für die Stadt aufzuweichen, ist in höchstem Maße bedenklich.

Diese ungleiche Behandlung bei Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen ist doppelt unverständlich. Wirte und Ladeninhaber verschönern die Stadt mit privat bezahlten Blumen, Bänken, Dekorationen und machen die Altsstadt mit Außengastronomie erst so einladend, dass ein anderes Unternehmen auf die Idee kommt, eine Bimmelbahn kreisen zu lassen. Vom Engagement der Ladeninhaber und Wirte haben auch Einheimische sehr viel, wenn sie durch die Stadt gehen. Die Bimmelbahn ist für den Alltag eher störend, bestenfalls egal. Die Hattinger haben davon nichts.

Dazu kommen noch die „ungeliebten“ Fahrradfahrer, die ja eigentlich den Innenstadtbereich der verkehrsberuhigten Zone meiden müssen, obwohl wir uns historische Altstadt am Ruhrtalradweg nennen und die mittlerweile hochgelobten Segway-Touren, für die es weder eine Genehmigung zum befahren der Fußgängerzone gibt, noch irgendein Obulus dadurch ins Stadtsäckel fließt. Überspitzt könnte man sagen: Kommt nach Hattingen und macht euer Business, denn dafür zahlen müsst ihr nix!

Zu guter Letzt…

Auch wenn behauptet wird der Fußgänger hat Vorrecht – ein Zug hat eine eingebaute Vorfahrt. Der Zug ist rückwärts nicht verkehrssicher zu lenken. Der große Wendekreis lässt eine Kehrtwende an den meisten Stellen der geplanten Streckenführung vermutlich nicht zu und mal eben ein Stück zur Seite rollen kann ein Zug bekanntlich auch nicht. Also, Hattinger/innen, macht den Weg frei für die Altstadtbahn und steht den Verheißungen der Touristiker nicht im Wege. Es gibt viele Freizeit- und Vergnügungsparks mit eigener Bimmelbahn.

Ihr werdet euch schon daran gewöhnen.

Fotostrecke von Holger Grosz:

[Best_Wordpress_Gallery id=“56″ gal_title=“Bimmelbahn“]

1 Kommentar zu "BUMMELST DU NOCH ODER FÄHRST DU SCHON…?"

  1. Martin Wagner | 25. Februar 2018 um 19:30 |

    Sehr guter Bericht.

Kommentare sind deaktiviert.