BILANZ 2018 – 427 MENSCHEN ERHIELTEN EINBÜRGERUNGSURKUNDEN

Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis –  Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 427 Einbürgerungsurkunden übergeben, 25 mehr als 2017. Für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter/Ruhr meldet die zuständige Kreisverwaltung 262 neue Staatsbürger, Vorjahr 235. Für Witten lauten die Zahlen 165, Vorjahr 167.

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Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter waren Schwelm (52), Gevelsberg (45) und Hattingen (45), gefolgt von Ennepetal (39), Wetter/Ruhr (33) sowie Herdecke (26), Sprockhövel (18) und Breckerfeld (4).

27 der neuen Bundesbürger wechselten in diesen Städten von der türkischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stark vertreten waren Menschen aus dem Kosovo (25), Italien (22), Polen (18), Griechenland (14) und Portugal (10). Einzelgänger unter den insgesamt 53 Nationalitäten von fünf Kontinenten waren demgegenüber unter anderem Neubürger aus Algerien und Belgien, Chile und der Dominikanischen Republik, Georgien und Guinea, Israel und dem Niger, den Vereinigten Staaten und Weißrussland. Ebenfalls interessant: Die Zahl der Neubürger mit Wurzeln in Großbritannien sank im letzten Jahr von 20 (2017) auf 8.

Wie fast alle nahmen sie an einer der Einbürgerungsfeiern des Ennepe-Ruhr-Kreises im Schwelmer Kreishaus teil. Die Dokumente übergaben ihnen Landrat Olaf Schade, die stellvertretende Landrätin Sabine Kelm-Schmidt oder Fachbereichsleiter Michael Schäfer. Die Veranstaltung im Kreistagssitzungssaal ist seit vielen Jahren der offizielle Abschluss unter ein Verfahren, in dessen Verlauf die Antragsteller eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen haben.

„Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, die zum Teil aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden müssen, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge. Auskünfte über alle Antragsteller werden zudem von Verfassungsschutz, Polizei und Bundeszentralregister eingeholt“, heißt es aus dem Kreishaus. Außerdem müssen die Antragsteller den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten in der Feierstunde mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“