BETRÜGER NUTZEN FERIENZEIT

Polizei (Symbolfoto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) warnt: Neben den klassischen Formularfallen erfreuen sich gerade in der Ferienzeit die Telefonfallen immer größerer Beliebtheit bei Betrügern. Der wirtschaftliche Schaden, der den Unternehmen dadurch entsteht, ist immens.

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Und die Masche ist immer gleich: Gerade jetzt in der Urlaubszeit, wenn die Büros nur dünn besetzt sind, melden sich die ominösen Anrufer. Sie behaupten, ein Vertrag, der schon vor Jahren geschlossen wurde, z. B. für die Eintragung in ein Online-Firmenregister oder ähnliches, müsste nun verlängert werden. Die Verlängerung wird als reine Formsache dargestellt, die in nur zwei Minuten erledigt ist. Um den Anrufer los zu werden und weil man ihn vielleicht auch mit einem örtlichen Anbieter verwechselt, lassen sich viele der Angerufenen auf das Telefonat ein, statt einfach nur aufzulegen. Der Anrufer erklärt dann, man müsse nur „Ja“ sagen; das Gespräch werde aus Beweisgründen aufgezeichnet. Man stimmt der Vertragsverlängerung zu, indem man ein paar Fragen mit „Ja“ beantwortet und beendet das Gespräch.

Meistens haben die Angerufenen das Telefonat schnell wieder vergessen, bis sie einige Tage später die erste Rechnung über mehrere hundert Euro erhalten. Die Betroffenen stellen dann oft fest, dass es sich nicht um die Verlängerung eines bestehenden Vertrages gehandelt hat. Vielmehr gab es bisher gar keinen Vertrag mit dem entsprechenden Unternehmen. Meldet sich der Betrogene bei dem Unternehmen, um den Irrtum aufzuklären, wird er lapidar auf den auf Band aufgenommenen Vertragsschluss verwiesen. Somit liege ein wirksamer Vertrag vor; man müsse zahlen.

„Wer auf eine solche Masche hereingefallen ist, sollte auf keinen Fall übereilt zahlen, rät SIHK-Expertin Sandra von Heine und erklärt: „Auch die Aufnahme des Telefonats beweist nicht immer, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde“. Oft wird nur der Teil des Telefonats mit den Fragen und Antworten aufgezeichnet. Die wahrheitswidrigen Behauptungen des Anrufers am Beginn des Gesprächs fehlen häufig. Der Tipp der Expertin an die Unternehmen lautet daher: „Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Vorfeld und fechten Sie im Falle eines Falles den Vertragsschluss aufgrund arglistiger Täuschung schriftlich an. Lassen Sie sich nicht von Drohschreiben oder Drohanrufen beeindrucken.“ In hartnäckigen Fällen kann es sinnvoll sein, mit anwaltlicher Hilfe gegen die betrügerischen Methoden vorzugehen.

Bei der SIHK erhalten betroffene Unternehmen bei Sandra von Heine unter der Telefonnummer 02331 390-279 Tipps für das weitere Vorgehen.