AVU MUSS IT-SYSTEME UMSTELLEN

Die AVU sieht sich gut aufgestellt (Foto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Immer mehr Pflichtaufgaben und Service-Angebote für die zuverlässige Energieversorgung funktionieren vollautomatisch. Für die Pflichtaufgaben gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben von der Bundesnetzagentur, nach denen sich alle Energieversorgungsunternehmen richten müssen. Und die Aufsichtsbehörde hat für diese sogenannte „Marktkommunikation 2020“ neue Standards und Aufgaben festgelegt, die zwingend zum 1. Dezember 2019 umgesetzt sein müssen.

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Vorgabe der Bundesnetzagentur


Die Folge: Von Donnerstag, 28. November bis Sonntag, 1. Dezember, können bundesweit keine Kundendaten (z.B. Adressänderungen) direkt in das System eingepflegt werden. In dieser Zeit werden die IT-Systeme umgestellt. Das gilt sowohl für die Eingabe durch die Kunden selbst im Online-Treffpunkt als auch durch AVU-Mitarbeiter*innen, die diese Infos telefonisch oder in den Treffpunkten entgegen nehmen. Auch die Zähler-Ausgabe an Installateure durch die AVU Netz ist in dieser Zeit nicht möglich.
Die AVU bedauert diese Service-Einschränkung. Denn immer mehr Kunden nutzen den Online-Treffpunkt der AVU, um beispielsweise ihre Zählerstände zu übermitteln oder ihre Bankverbindung zu aktualisieren. Für alle Kunden, die diesen praktischen Service nutzen möchten: Ab Montag, 2. Dezember, steht das System wieder zur Verfügung. Auf der Seite der AVU reicht ein Klick auf den Button „Kunden-Login“ für die Anmeldung oder erste Registrierung.