ANWOHNER-PARKAUSWEISE VERLÄNGERN

Bewohnerparkausweis (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Ab Montag, 27. November können die bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Bewohnerparkausweise für weitere zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises ist, dass die antragstellende Person in Hattingen amtlich gemeldet ist, ein eigenes Fahrzeug dauerhaft nutzt oder ein fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzt und außerdem nicht über eine eigene oder angemietete Garage oder einen eigenen oder angemieteten Stellplatz verfügt.

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Jede gemeldete Person erhält nur für ein Fahrzeug einen verlängerten Bewohnerparkausweis. Die Eintragung von mehreren Kennzeichen erfolgt im Regelfall nicht mehr. Es sei denn, es liegt ausnahmsweise ein begründeter Einzelfall vor.
Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Grundsätzlich muss die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden stattdessen kann die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro unmittelbar auch auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse überwiesen werden:

-Sparkasse Hattingen, IBAN: DE 81 4305 1040 0000 0031 11

-Postbank Essen, IBAN: DE 05 3601 0043 0008 8404 32

Im Verwendungszweck ist das Stichwort „BPA“ sowie „30.06.01.431101“ und der Name und/oder die Parkausweis-Nummer anzugeben. Es ist wichtig, dass die Überweisungs- auch unmittelbar den hier vorliegenden Bewohnerparkausweisdaten zugeordnet werden können. Sollten Zuordnungen nicht ohne weiteres möglich sein, sind die oben genannten Unterlagen vor einer Bearbeitung des Verlängerungsantrags nach Aufforderung vorzulegen.

Nach Zahlungseingang erfolgt zeitnah die Bearbeitung des Verlängerungsantrags. Der für weitere zwei Jahre gültige Bewohnerparkausweis wird erteilt und innerhalb von drei bis vier Wochen per Post zugesandt.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Ausweis während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt in der Abteilung Stadtverkehr oder im Bürgerbüro zu verlängern. Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung ist bei der Dienststelle sofort bar zu entrichten.