ANMELDUNGEN ZUR FISCHEREIPRÜFUNG SCHNELL EINREICHEN

Dieser junge Mann ist noch nicht alt genug für einen Fischereischein. In Deutschland bekommt man ihn erst ab 14 Jahren (Archivfoto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Wer die Teilnahme an der Fischerprüfung plant, der sollte sich dafür in den nächsten Wochen anmelden. Als zuständige untere Fischereibehörde weist der Ennepe-Ruhr-Kreis auf die entsprechenden Fristen hin. Interessenten müssen ihren Antrag bis Freitag, 9. Oktober, im Schwelmer Kreishaus abgegeben haben. Das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung, um einen Fischereischein erwerben zu können.
 
Antragsformulare und Merkblätter mit Hinweisen rund um die Fischerprüfung finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Am schnellsten aufrufbar sind sie nach Eingabe des Begriffes „Fischerprüfung“ im Suchfeld oben rechts auf der Startseite. Telefonisch können die Unterlagen unter der Nummer 02336/93 2428 angefordert werden.
 
Die Fischerprüfung findet – sofern es die dann aktuelle Corona Lage zulässt – im November statt. Sie besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil.
 
Schriftlich abgefragt werden Kenntnisse auf den Gebieten allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, ein Angelgerät samt Zubehör waidgerecht zusammenzubauen und ausreichendes Wissen über hier vorkommende Fische und Krebse nachzuweisen.

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Nur zwei Prüfungstermine pro Jahr

Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst statt. Die Termine werden zwei Monate vor der Prüfung öffentlich bekannt gemacht.

Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, abzulegen. Die für den Wohnsitz zuständige untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen. Soll also die Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde abgelegt werden, muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der für den Wohnsitz zuständigen unteren Fischereibehörde beantragt werden.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil. Hier sind aus einem Fragenkatalog 60 ausgewählte Fragen aus 6 Sachgebieten im Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 60 Minuten zu beantworten. Im mündlich-praktischen Teil der Prüfung sind anhand von 49 Bildtafeln der hier vorkommenden Fische 6 Fische zu bestimmen und eine von zehn Angelruten waidgerecht mit dem notwendigen Zubehör zusammenzustellen.

Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden unter anderem auch von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:Personen, die das dreizehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.

Anmeldungen sind bis 4 Wochen vor der Prüfung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.