ANGEKLAGTER PRÜGELTE AUF POLIZEIBEAMTE IN SPROCKHÖVELER TANKSTELLE EIN

Die für Hattingen und Sprockhövel zuständige Polizeiwache in Hattingen. (Foto: Höffken)

[Update] Der Mann war zum Tatzeitpunkt, nach Einschätzung eines Gutachters und des Gerichts schuldunfähig.

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Sprockhövel – Die seit dem 24. August 2020 unterbrochene Hauptverhandlung des Amtsgerichtes Hattingen gegen einen aus Dorsten stammenden 29-Jährigen montenegrinischen Staatsbürger wird am kommenden Montag (17. Januar 2022) fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, Anfang Oktober 2019 zwei Polizeibeamte nach einem Ladendiebstahl in einer Tankstelle in Niedersprockhövel erheblich verletzt zu haben. Am kommenden Montag (17. Januar 2022) soll ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten bewertet werden.

In der Tankstelle in Niedersprockhövel muss es an diesem Samstagmorgen Anfang Oktober 2019 im wahrsten Sinne des Wortes hoch hergegangen sein. Der Angeklagte betrat die Tankstelle und nahm eine Dose Whisky-Mischgetränke, machte sie auf und trank daraus. Die Tankstellenmitarbeiterin wies ihn darauf hin, dass der Verzehr von Alkohol in der Tankstelle verboten ist und dass man die Ware vorher bezahlt.
Darauf verließ der Angeklagte mit der Dose die Tankstelle, die Mitarbeiterin eilte hinterher, verlor ihn aber aus den Augen. Keine zehn Minuten später betrat der Angeklagte wieder die Tankstelle und nahm einen Strauß Blumen aus dem Blumenkorb. Die Angestellte eilte nach draußen, nahm die Blumen wieder an sich und verständigte die Polizei, da die Whisky-Dose noch nicht bezahlt war.

Ladendieb konnte sich nicht ausweisen

Beim Eintreffen der beiden Polizeibeamten konnte sich der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt eine Wohnsitzbeschränkung auf den Bereich der Stadt Dorsten einhalten muss, nicht ausweisen. „Ich habe eine paranoide Schizophrenie und war vorher zu Besuch bei meiner Lebensgefährtin in Gevelsberg“, sagte der Angeklagte am 24. August 2020 im Gericht und ergänzte, dass er schon mehrere Male in der Psychiatrie war, regelmäßig Tabletten nehmen muss, Stimmen in seinem Kopf hört und von einem Arzt einer Fachklinik behandelt wird.
Die Beamten erklärten ihm am Tattag in der Tankstelle, dass er zur Feststellung seiner Identität mit zur Wache muss und dass man ihm aus Sicherheitsgründen für die Zeit während der Fahrt im Streifenwagen Handfesseln anlegen muss.

Er prügelte uns mit Urgewalt durch die ganze Tankstelle

„Ich hatte ihm gerade eine Handfessel angelegt, da rastete er vollkommen aus und hat uns mit brutaler Gewalt durch die ganze Tankstelle geprügelt. So einen Gewaltausbruch habe ich in meiner ganzen Polizeizeit noch nicht erlebt“, sagte eine Polizeibeamtin bei der ersten Verhandlung als Zeugin aus. Beide Polizeibeamte wurden bei diesem Einsatz durch Platzwunden, Schulterverletzungen, durch einen ausgekugelten Arm und durch Prellungen verletzt und mussten sich später in das Krankenhaus begeben. Dem Angeklagten gelang es dann bei der Schlägerei sogar, einer Polizeikraft die erste Sicherung der Dienstwaffe zu lösen. Dabei soll er gedroht haben, beide umzubringen. Selbst der Einsatz von Pfefferspray zeigte bei dem Angeklagten keine Wirkung, nur ein Beamter bekam davon tränende Augen. Auf die Frage von Richter Kimmeskamp, was der Angeklagte mit der Polizeipistole wollte, sagte dieser, er wollte sich damit umbringen, weil sein Leben nichts mehr wert wäre, er wollte aber nicht die Polizisten töten.
Da die beiden Polizeibeamten während des Kampfes in der Tankstelle den Notrufknopf ihres Funkgerätes nicht mehr auslösen konnten, bat die Tankstellenmitarbeiterin die Polizeileitstelle um weitere Unterstützungskräfte.
Diese brachten dann mit einem Festnahmegriff den Angeklagten zu Boden und transportierten ihn in das Polizeigewahrsam nach Hattingen. Während der Fahrt beleidigte der Angeklagte die Beamten, im Polizeigewahrsam kam es dann zu weiteren Widerstandshandlungen. Die Polizeikräfte erfuhren dann, dass der Angeklagte bereits in der letzten Nacht vor der Tat in Niedersprockhövel im Ennepe-Ruhr-Südkreis auffällig wurde und im dortigen Polizeigewahrsam war.
Nachdem dieser dann aber plötzlich im Gewahrsam kollabierte und ein Arzt die Gewahrsamsfähigkeit nicht attestieren konnte, wurde er vom Rettungsdienst in das EVK transportiert. Trotz gegenteiliger Weisung der Polizei an das EVK, den eingelieferten Patienten wegen Gefährlichkeit auf keinen Fall zu entlassen, konnte dieser am nächsten Morgen das Krankenhaus verlassen.
„Wir dürfen einen Patienten nicht einfach gegen seinen Willen bei uns behalten“, sagte die Pressesprecherin der Augusta Krankenanstalten damals auf Nachfrage zum en-reporter und ergänzte, „die Polizei muss entweder anwesend bleiben oder eine Einweisung in die Psychiatrie muss durch Richter bzw. Ordnungsamtskräfte erfolgen“.

Weitere Taten in Witten und Essen

Zeitnah nach seiner Entlassung aus dem EVK musste der Angeklagte wegen einer weiteren Tat in Witten wiederum in das Gewahrsam der Polizei Bochum gebracht werden. Drei Tage später fiel er durch eine begangene Sachbeschädigung in Essen auf.
Eine etwa bestehende unmittelbar andauernde Gefahr durch den Angeklagten für die Allgemeinheit wurde bei der ersten Hauptverhandlung im Hattinger Amtsgericht nicht thematisiert. Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten soll jetzt am kommenden Montag ein entsprechendes Gutachten bewertet werden. RuhrkanalNEWS berichtet weiterhin.