ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUM BÖLLERVERBOT ERLASSEN

An mehreren Stellen der Stadt ist Feuerwerk zu Silvester verboten (Archivfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- In Hattingen wird zu Silvester das Böllern auf zahlreichen Plätzen verboten. In der Ratssitzung am 17. Dezember 2020 wurde ein entsprechender Antrag gestellt und beschlossen. Eine Allgemeinverfügung, die das Verbot rechtlich regelt, wird jetzt auf den Weg gebracht.

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Ein generelles bundesweites Böllerverbot an Silvester wurde in der aktuellen Coronaschutzverordnung nicht ausgesprochen. Die Städte sollten eigenständig publikumsträchtige Plätze definieren, an welchen das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt werden soll. Das wird in Hattingen nun umgesetzt.

Die Regelung soll vermeiden, dass die Krankenhäuser in Zeiten von Corona noch zusätzlich mit Verwundeten belastet werden. Daher wird generell auch außerhalb dieser Plätze dringend von Silvesterfeuerwerken abgeraten, denn das Gesundheitssystem, das aufgrund der hohen Covid-19-Infektionsrate am Limit ist, soll nicht zusätzlich durch Verbrennungen und andere Verletzungen belastet werden.

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf einige Regeln der Coronaschutzverordnung hin: Generell gelten auch zu Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie ein Versammlungsverbot. Während der gesamten Zeit des Lockdowns, also vom 16. Dezember bis 10. Januar ist der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum, unabhängig von der Uhrzeit, untersagt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Auf folgenden Plätzen ist das Abbrennen von Feuerwerkkörpern vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 in Hattingen verboten:

– Rathausplatz
– Walter-Schneider-Platz
– Parkplatz Roonstraße
– Parkplatz am Bunker
– Parkplätze vor Lebensmittelläden
– Schützenplatz / Schulenburg
– Schulhöfe / Sportplätze
– Gewerbe- und Landschaftspark Henrichshütte
– Marktplatz Welper
– Parkanlage Diepenbeck
– Gethmannscher Garten
– Heinz-Wittpoth-Platz
– Niederbonsfeld-Mitte
– Domplatz Niederwenigern
– Platz vor dem Stadtmuseum Blankenstein
– Hillscher Garten
– Parkplatz am Gebäude Holschentor
– Aussichtspunkt Am Bahrenberg
– Parkplatz an der Gebläsehalle
– Parkplatz am Bürgerbüro Bahnhofstraße
– Parkplätze an den Baumärkten