AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

1. Allgmeines

  • 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Ruhrkanal NEWS. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
  • 1.3. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Ruhrkanal NEWS in Hattingen.

2. Auftragserteilung

  • 2.1. Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.
  • 2.2. Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
  • 2.3. Angebote der Ruhrkanal NEWS sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.
  • 2.4. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ruhrkanal NEWS.
  • 2.5. Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Ruhrkanal NEWS gestattet.
  • 2.6. Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche der Ruhrkanal NEWS die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Ruhrkanal NEWS nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.

3. Kosten

  • 3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 9. genannt werden, enthalten.
  • 3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Ruhrkanal NEWS vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
  • 3.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von Ruhrkanal NEWS ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass Ruhrkanal NEWS dies versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
  • 3.4. Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von Ruhrkanal NEWS üblicherweise gezahlten Honorar liegen.
  • 3.5. Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag Ruhrkanal NEWS zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten
    ausdrücklich genehmigen.
  • 3.6. Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden der Ruhrkanal NEWS anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der Ruhrkanal NEWS gesondert ausgewiesen werden.
  • 3.7. Wird ein Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Ruhrkanal NEWS Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
  • 3.8. Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

4. Preise

  • 4.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Ruhrkanal NEWS. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.
  • 4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
  • 4.3. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Ruhrkanal NEWS in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

  • 5.1. Bei Standardproduktionen ist das erste Drittel des kalkulierten Rechnungsbetrags sofort nach Auftragserteilung fällig, das zweite Drittel des kalkulierten Rechnungsbetrags sofort nach dem Schnitt, vor dem ersten Korrekturdurchlauf und das letzte Drittel sofort nach der Abnahme des Films durch den Kunden. Bei dem letzten Drittel erfolgt die Rechnungsstellung mit den real angefallenen Kosten, die Summe kann deshalb von den ersten beiden Abschlagszahlungen, die auf einer Kalkulation beruhen, abweichen.
  • 5.2. Die Masterkopie geht Ihnen innerhalb 14 Tagen per Post zu, wünschen Sie den Film ausschließlich online, wird er sofort nach Freigabe auf die vereinbarte Seite hochgeladen. Für individuelle Produktionen werden die Zahlungsbedingungen gesondert festgelegt.
  • 5.3. Der Betrag der Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto von Ruhrkanal NEWS ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung durch Ruhrkanal NEWS.
  • 5.4. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, trägt der Auftraggeber Zinsen in der Höhe, wie sie Ruhrkanal NEWS von ihrer Hausbank berechnet werden (einschließlich etwaiger Bearbeitungskosten).

6. Haftung

  • 6.1. Die ENTEtainment Filmproduktion haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
  • 6.2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
  • 6.3. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Ruhrkanal NEWS hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

7. Filmproduktion

  • 7.1. Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber erarbeiteten Absprache bzw. individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
  • 7.2. Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Ruhrkanal NEWS anhand von Musterrollen (Showreels) vorweisen kann.
  • 7.3. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei Ruhrkanal NEWS. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
  • 7.4. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von der ENTEtainment Filmproduktion berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Ruhrkanal NEWS die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht Ruhrkanal NEWS ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
  • 7.5. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung Ruhrkanal NEWS und bei einer Einigung über die daraus
    entstehenden Kosten vorgenommen werden.
  • 7.6. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbarenFormat zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Ruhrkanal NEWS aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür enstehenden Kosten.
  • 7.7. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an Ruhrkanal NEWS überträgt.
  • 7.8. Die ENTEtainment Filmproduktion haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Ruhrkanal NEWS keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
  • 7.9. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt, bzw. durch Zahlung der nötigen Gebühren an die GEMA erwirbt.
  • 7.10. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Ruhrkanal NEWS hierfür keine Haftung.
  • 7.11. Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Ruhrkanal NEWS.

8. Abnahme

  • 8.1. Ruhrkanal NEWS übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als DVD oder er steht dem Auftraggeber dann zum Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 5 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, bzw. gehen keine Änderungswünsche ein, gilt der Film als abgenommen.
  • 8.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • 8.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, bzw. können ausschließlich gegen Kostenerstattung durch den Auftraggeber behoben werden.

9. Rechte

  • 9.1. RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.
  • 9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion.
  • 9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber darf den produzierten Film nur für den vorgesehenen eigenen Zweck verwenden. Der Auftraggeber kann sein Nutzungsrecht im Rahmen einer schriftlichen und vertraglichen Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
  • 9.4. RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.
  • 9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion genehmigten Änderungen durch RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
  • 9.6. RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion verpflichtet sich, das Rohmaterial in digitaler Form für mindestens ein Jahr zu archivieren. Eine darüber hinausgehende Archivierung muss vom Auftraggeber ausdrücklich veranlasst werden. Die entstehenden Kosten sind im Voraus durch den Auftraggeber zu begleichen.
  • 9.7. Von RuhrkanalNEWS / ENTEtainment Filmproduktion erstellte Filmbeiträge, Image-Filme. Filmdokumentationen und Filmberichte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und darf ohne schriftliche Genehmigung, weder ganz, noch auszugsweise kopiert, verändert oder vervielfältigt werden.