15.500 ANTRÄGE BEARBEITET – MEHR ALS 600 FÜHRERSCHEINE EINGEZOGEN

Straßenverkehrsamt Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Beschäftigten der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises haben – coronabedingt – in 2020 rund 1.500 weniger Anträge als im Vorjahr bearbeitet. Insgesamt gingen rund 15.500 Wünsche auf das erstmalige Ausstellen einer Fahrerlaubnis oder den Umtausch älterer Führerscheinmodelle in den EU-Kartenführerschein, auf Verlängerungen für die Berechtigung, Lastkraftwagen lenken zu dürfen, oder Wünsche nach einem internationalen Führerschein über ihre Schreibtische.

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„Erfreulicherweise sind viele Bürger unserem Aufruf gefolgt und haben möglicherweise geplante aber noch nicht notwendige Umtäusche von Führerscheinen verschoben. Zudem haben wir deutlich weniger internationale Führerscheine ausgestellt“, nennt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, Gründe für den Rückgang.

Mit der Lizenz zum Fahren in der Tasche fielen in den vergangenen zwölf Monaten 621 (Vorjahr 634) Bürger als zu wenig verantwortungsbewusst auf. Sie mussten nach Verstößen den Verlust der Fahrerlaubnis verkraften und wurden durch Gerichte oder die Führerscheinstelle zum Laufen „verurteilt“.

Klarer Spitzenreiter bei den Gründen für diese Entscheidung: Alkohol am Steuer. In sechs von zehn Fällen hatten die Fahrer mehr oder weniger zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen folgen Drogen (30 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung (10 Prozent). „Allerdings“, weist Götte, auf einen altersspezifischen Unterschied hin, „bei Fahrern bis 25 Jahren ist das Verhältnis von Drogen und Alkohol genau umgekehrt.“

Gedanken über ihre Fahrerlaubnis mussten und müssen sich auch hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 2.170 Personen erhielten 2020 von der Führerscheinstelle den wenig erfreulichen Hinweis: „Vorsicht mit den Punkten in Flensburg.“ Noch unerfreulicher waren die Nachrichten für 101 (97) Kreisbürger, sie überzogen ihr Konto beim Kraftfahrtbundesamt und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.

In der Spalte „Fahranfänger“ weist die Statistik 529 Neulinge (541) aus, die innerhalb der Probezeit einmal oder sogar mehrfach auffielen. 35 (37) überstanden ihre Probezeit nicht. Völlig unauffällig bewegten sich hingegen die rund 1.500 Jugendlichen, die sich für das begleitete Fahren ab 17 Jahren entschieden hatten. In keinem Fall musste die Fahrerlaubnis widerrufen werden.

Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Rund 250 Meldungen bedeuten in diesem Bereich im Vergleich zu 2019 Konstanz“, zieht Götte auch hier eine Jahresbilanz.

Zwei Änderungen, die 2020 Einzug in das Führerscheinrecht hielten, hebt er besonders hervor: Zum einen hatte der Bund beschlossen, erfahrenen Autofahrern das Führen von Motorrädern bis 125 ccm auf vergleichsweise einfache Art zu ermöglichen. Zum anderen kann der Führerschein der Klasse AM in Nordrhein-Westfalen jetzt bereits von 15-jährigen gemacht werden.

„Das Angebot, mit wenigen Stunden Theorie und Praxis aber ohne Prüfung auch auf ein Zweirad mit maximal 125 Kubik steigen zu dürfen, wird gut angenommen. Demgegenüber zeigen die 15-jährigen nur wenig Interesse am Führerschein der Klasse AM (u. a. 50er Roller). Hiervon haben wir im letzten Jahr insgesamt und altersübergreifend nur 120 ausgegeben“, so Götte.

Hinter den Beschäftigten der Führerscheinstelle liege ein bewegtes Jahr mit zahlreichen Corona- Sonderregeln vor allem für Berufskraftfahrer und Ausnahmesituationen für die Fahrschulen inklusive Nebenwirkungen für die Behörde.

Und auch für die kommenden Wochen und wohl auch Monate sei man vom eigentlich gewohnten Standard – einfach vorbeikommen und Angelegenheit in wenigen Minuten erledigen – noch weit entfernt. „Bis auf weiteres geht ohne vorherige Terminvereinbarung leider nichts. Mit diesem Verfahren können wir die Zahl der Besuche steuern und Mitarbeiter und Bürger schützen.

Klagen meistens erfolglos

Beleg für die gute Arbeit der Mitarbeiter der Führerscheinstelle sind auch die Ausgänge der Gerichtsverfahren. Vor Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wurden 2020 44 (47) Verfahren abgeschlossen. Die Versuche der Betroffenen, die mit den Entscheidungen des Ennepe-Ruhr-Kreises nicht einverstanden waren, blieben dabei fast ausnahmslos erfolglos.