1. HATTINGER PARKFEST IM HILLSCHEN GARTEN

Der Hill´sche Garten wird auch von Künstlern genutzt (Archiv-Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Am Samstag, den 11. Mai findet das „1. Hattinger Parkfest“ rund um den Hillschen Garten und das Bürgerzentrum Holschentor, Talstr. 8, statt. Im Hillschen Garten erwartet die Besucher ein Familienflohmarkt, Schachduelle an der betreuten Gartenschachanlage und an der Boulebahn kann ebenfalls gespielt werden. Die Freiwilligenagentur der Stadt Hattingen stellt ein paar Sätze Kugeln zum Ausleihen zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter wird der Flohmarkt in das Bürgerzentrum Holschentor verlegt. Für Kinder gibt es inmitten des Hillschen Gartens eine Hüpfburg und „Carla de Teddy“ kommt, um die Kinder zu begrüßen und sich mit ihnen fotografieren zu lassen. Zudem findet auf der Terrasse des Bürgerzentrums ein abwechslungsreiches Programm statt: Nach der Begrüßung durch die stellvertretende Bürgermeisterin Marget Melsa zu Beginn des Parkfestes um 10 Uhr stimmt die Percussiongruppe Ikumutah die Besucher mit rhythmischen Klängen auf das Hattinger Parkfest ein. Um 11 Uhr gibt es Chormusik von der Hattinger Sängervereinigung. Im Anschluss können sich die Besucher auf die Hattinger Altstadtmusikanten freuen. Den Abschluss der Darbietungen bildet der Auftritt der Schlagersängerin Channy Amado. Die Besucherinnen und Besucher können sich im Bürgercafé mit Getränken, Kuchen und Leckerein vom Grill stärken. „Das gesamte Programm wurde ausschließlich von den ehrenamtlich aktiven Gruppen des Bürgerzentrums auf die Beine gestellt“, sagt Andreas Gehrke von der Freiwilligenagentur. Der Sprecher des Nutzerrates vom Bürgerzentrum Burkhard Kneller ergänzt: „Der gesamte Erlös dieser Veranstaltung wird für notwendige Anschaffungen im Holschentor verwendet.“

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Hinweise zum Familienflohmarkt:
Persönliche Anmeldungen nimmt die Freiwilligenagentur im Bürgerzentrum werktags von 12 bis 16 Uhr entgegen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Verkauft werden dürfen Sachen wie Kleidung, Spielsachen, Bücher und Gebrauchsgegenstände. Nicht verkauft werden dürfen Speisen und Getränke. Professionelle Händler sind nicht zugelassen. Die Zahl der Plätze ist auf 30 begrenzt. Die Standgebühr beträgt für eine Tischlänge von 1,50 Meter 5 Euro und für 3 Meter Standlänge 10 Euro. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 5 Euro erhoben, die zurückgezahlt wird, wenn der Stand nach Abbau sauber geräumt worden ist.