RATSSITZUNG KOMMT NICHT INS INTERNET

Hattingen- Es ist ein hin und her, bis der Beschluss steht. In der vergangenen Ratssitzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit knapper Mehrheit, dass die Ratssitzungen aufgezeichnet werden und anschließend ins Netz gestellt werden. Dieser Beschluss hat eine Einschränkung: Ein Rechtsgutachten soll klären, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und wie die Rechte derjenigen Abgeordneten gewahrt werden, die der Veröffentlichung ihrer Redebeiträge widersprechen. Und das kündigen direkt nach dem Beschluss mehrere Stadtverordnete an.

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Das Rechtsgutachten liegt nun vor. Kurz zusammengefasst lautet es: Es ist nicht möglich, die Sitzungen unter den vorgegebenen Bedingungen zu veröffentlichen. RuhrkanalNEWS hatte angeboten, die Ratssitzungen mit einer Kamera aufzuzeichnen und anschließend, zeitversetzt und für die Stadt kostenlos ins Netz zu stellen. Dabei sind jedoch verschiedene Vorgaben zu beachten. Die Kamera darf vor Beginn der Sitzung eingeschaltet werden und anschließend nicht mehr bewegt werden. Eine Kameraführung ist nach Beginn der Aufnahme ebenso untersagt, wie eine nachträgliche Bearbeitung des Mitschnitts. Da die Stadtverordneten das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort haben, können sie allerdings einer Aufnahme widersprechen. Dies ist jederzeit möglich und kann auch nicht durch eine Mehrheit überstimmt werden. Als Politiker, die ihr Amt in der Freizeit und ehrenamtlich versehen, sind sie größtenteils auch keine Personen der Zeitgeschichte, bei denen das Recht am eigenen Wort und Bild nur eingeschränkt gilt. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Ratssitzungen öffentlich sind.

Rathaus Hattingen im Herbst (Foto:RuhrkanalNEWS)

Ratssitzungen in voller Länge gibt es weiterhin nur im Rathaus (Archivfoto:RuhrkanalNEWS)

Das Rechtsgutachten kommt zu folgendem Ergebnis: „Dieses Gebot (der Öffentlichkeit , die Red.) ist nach allgemeiner Meinung jedoch bereits dann gewahrt, wenn ein ausreichend großer Sitzungsraum für den Normalbürger zumutbar erreichbar ist und hierzu jedermann im Rahmen des hierfür zur Verfügung stehenden Platzes freien Zugang hat. Dem Prinzip der Öffentlichkeit von Ratssitzungen wird bereits durch diese „Saalöffentlichkeit“ entsprochen. Ein grundsätzliches Recht auf eine allgemeine „Medienöffentlichkeit“ besteht nicht.“

Auch eine von den Linken-Piraten angeregte besondere Kameraeinstellung, bei der beispielsweise nur der Bürgermeister zu sehen ist, hilft an dieser Stelle nicht weiter. In der rechtlichen Bewertung kommt die Stadtverwaltung zum Schluss, dass das Recht am eigenen Wort dann weiterhin verletzt wird, wenn einzelne Stadtverordnete der Aufzeichnung widersprechen. Deren Redebeiträge dürfen erst gar nicht aufgezeichnet werden, die Kamera müsste also abgeschaltet werden, sobald die entsprechenden Verordneten das Wort ergreifen. Dies wiederum würde der Vorgabe entgegenstehen, nach der die Kamera nur zu Beginn der Sitzung eingeschaltet und am Ende wieder abgeschaltet werden darf. Diese Vorgabe steht zwar nicht explizit im Gesetz, kann aber aus der Tatsache, dass eine Kameraführung verboten ist, die journalistische Aufgaben erfüllt, abgeleitet werden. Eine nachträgliche Bearbeitung der Aufzeichnungen, bei der die Redebeiträge herausgeschnitten werden, ist ebenfalls nicht zulässig. Und selbst wenn es umsetzbar wäre, Diskussionen wären in der Aufzeichnung kaum oder gar nicht nachvollziehbar. Der Nutzen einer derartigen Veröffentlichung wäre denkbar gering.

Unter den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist die mehrheitlich gewünschte Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung und die (temporäre) Veröffentlichung der Sitzung nicht realisierbar. Das komplette Rechtsgutachten finden Sie hier.