REITEN IM WALD – ALLES BEIM ALTEN TROTZ NEUEN GESETZES

EN-Kreis- Seit November 2016 gilt ein neues Landesnaturschutzgesetz. „Aber Achtung“, heißt es dazu aus der unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, „was das Reiten angeht, gibt es eine Übergangsfrist. Weiterhin und mindestens bis Januar 2018 gilt damit: Im Wald darf nur auf ausgewiesenen Wegen geritten werden.“

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Anlass für den Hinweis an die Pferdefreunde sind Meldungen von Spaziergängern, die in den letzten Wochen immer wieder auf Zwiegespräche mit Reitern hingewiesen haben. Tenor: Wir dürfen hier unterwegs sein. Das neue Gesetz erlaubt uns das grundsätzlich auf allen befestigen und naturfesten Wirtschaftswegen und damit auch abseits der Reitwege. „Klarer Irrtum“, heißt es dazu aus dem Kreishaus.

Ebenso wichtig wie die korrekte Wahl des Weges: Nie die Lizenz zum Ausreiten, also das Reitkennzeichen und den gültigen Jahresaufkleber vergessen. Die damit verbundenen Gebühreneinnahmen werden vom Kreis an das Land weitergeleitet und für die Pflege und die Neuanlage von Reitwegen eingesetzt. Grundsätzlich appelliert die Naturschutzbehörde an die Reiter, rücksichtsvoll zu sein. „Fehlverhalten führt zu Konflikten und schwächt die Akzeptanz der Reiter. Zudem erschwert es uns die Aufgabe, neue Reitweg zu planen und Waldbesitzer vom Mitmachen zu überzeugen.“

Informationen über die ausgewiesenen Reitwege, ein Merkblatt zum Thema sowie die Anträge auf Reitkennzeichen und Jahresplaketten finden sich im Internet unter www.en-kreis.de, Eingabe im Suchfeld auf der Startseite „Reiten“. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Peggy Freind, Tel.: 02336/93 2645, Email: P.Freind@en-kreis.de.