NICHT ALLE STRASSEN WERDEN GERÄUMT- BÜRGER ZUM SCHNEESCHIPPEN VERPFLICHTET

Blick über Hattingen im Winter (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Am Wochenende fiel der erste Schnee in diesem Jahr und auch zum Wochenbeginn schneit es zeitweise weiter. Die Temperaturen bewegen sich zur Zeit im Bereich des Gefrierpunktes, aber die Stadt Hattingen ist auf Schnee und Eis vorbereitet. Die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Stadtbetriebe und Tiefbau waren am Freitag, Samstag und Sonntag für die ersten Räumarbeiten gut vorbereitet, damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher im Stadtgebiet unterwegs sind.

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Das Salzlager Am Walzwerk ist für Streueinsätze mit 1200 Tonnen bis unter die Decke gefüllt. Insgesamt können acht Streufahrzeuge und 10 Kleintransporter mit Handstreukolonnen zum Kampf gegen Glätte und Schneemassen ausrücken. Im Hügelland sind zusätzlich zwei Landwirte mit ihren Traktoren unterwegs.

Am Freitag fuhr jeweils ein kleines uns ein großes Fahrzeug der Stadt Hattingen von 19.30 bis 0 Uhr durch Stadtgebiet, um Schnee zu räumen und die Glätte zu beseitigen. Am Samstag waren 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hattingen mit allen verfügbaren Fahrzeugen von 4.30 Uhr morgens bis 14 Uhr am Mittag im Einsatz und am Sonntag sorgten sie in der Zeit von 5.30 Uhr bis 11 Uhr und 13 Uhr bis 19 Uhr für sichere Straßen.

Die Stadt ist nicht verpflichtet, alle Straßen zu räumen, sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind. Daher sind die Straßen in drei Stufen eingeteilt, die nacheinander abgefahren werden. In der ersten Stufe sind Hauptverkehrsstraßen und Steilstücke zusammengefasst. Zur zweiten Stufe gehören unter anderem die Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen. In der dritten Stufe rangieren je nach Gefährlichkeit die Anliegerstraßen sowie untergeordnete Straßen. Manche Straßen werden gar nicht geräumt. Landes- und Kreisstraßen wie zum Beispiel Bredenscheider Straße oder August-Bebel-Straße werden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt geräumt. Für die restlichen Strecken ist Straßen.NRW zuständig.

Der Winterdienst muss generell vor dem Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs beginnen. Daher sollte der Streudienst an Wochentagen bis 7 Uhr durchgeführt worden sein. An Sonn- und Feiertagen müssen Streumaßnahmen erst um 9 Uhr abgeschlossen sein. Abends endet die Streupflicht um 20 Uhr.

Bei starkem, andauernden Schneefall ist es teilweise nur möglich, die Straßen der „Stufe 1“ zu räumen. Die Mitarbeiter der Stadt sind aber oft auch über ihren „Pflichtdienst“ hinaus im Einsatz und versuchen, soweit möglich, auch die anderen Straßen zu berücksichtigen.

Bürger müssen vor der eigenen Tür räumen

Aber bei Winterdienst gilt: Ohne die Bürger geht es nicht. Was die Hattingerinnen und Hattinger erledigen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattingen und in dem Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“, der an alle Hattinger Haushalte verteilt wurde. Nachzulesen auch als PDF-Dokument unter www.hattingen.de in der Rubrik Bürgerservice/ Informationsbroschüren.

Ein Auszug:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße bzw. Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke sind zum Räumen und Streuen verpflichtet. In vielen Fällen wird dies auf die Mieter übertragen.

Die Bürgersteige müssen möglichst in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freigehalten werden, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei einigen Straßen ist der Winterdienst der Straße ebenfalls auf die Anlieger übertragen worden. Es handelt es sich vor allem um reine Anliegerstraßen, die im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung als Straßenklasse E kenntlich gemacht sind.

Gehwege und Fahrbahnen müssen von Schnee geräumt werden. Streuen Sie erst, wenn Sie Schnee und Eis bereits mit einem Schneeschieber oder ähnlichem Gerät geräumt haben. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Flächen mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand oder Granulat bestreut werden.

Bitte beachten Sie, dass Streuen mit Salz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen gelten jedoch für außergewöhnliche Wetterlagen, wie zum Beispiel Eisregen. Außerdem kann Salz auf Gehwegen an gefährlichen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Brückenauf- und -abgängen und steilen Strecken eingesetzt werden.

Sie müssen Schnee oder Glätte zwischen 7 und 20 Uhr jeweils sofort nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte beseitigen. Das kann bedeuten, dass der Winterdienst sogar mehrmals täglich erforderlich ist. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden.