MIETPREISSPIEGEL: WENIG BETEILIGUNG – ANTWORTFRIST VERLÄNGERT

Blick über Hattingen im Winter (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Frist für die Fragebogenaktion wird bis zum 31. Januar 2017 verlängert, da die bisherige Resonanz mit rund 30 ausgefüllten Fragebögen der privaten Vermieter deutlich zu gering ist. Wichtig für die Aussagekraft und Geltung des Mietspiegels vor Gerichten ist, dass für die unterschiedlichen Wohnungstypen statistisch ausreichend Material von Einzeldaten aus der Befragung gewonnen wird.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Hierfür liegen die Fragebögen seit Mitte November 2016 in einigen städtischen Dienststellen wie dem Rathaus, dem Bürgerbüro, dem Amtshaus Bahnhofstr. 48, der Tourist-Information am Haldenplatz 3, der Verwaltungsnebenstelle Welper, der vhs sowie im Fachbereich Soziales und Wohnen in der Hüttenstr. 43 aus. Pro Wohnung ist jeweils ein Fragebogen auszufüllen. Internetbenutzer haben zudem die Möglichkeit, den Fragebogen über die städtische Internetseite  abzurufen und anschließend per E-Mail an die Stadt Hattingen zu senden. Die Auswertung erfolgt anonym.

Das Hattinger Rathaus (Foto: RuhrkanalNEWS)

Das Hattinger Rathaus (Foto: RuhrkanalNEWS)

Die drei Herausgeber des Hattinger Mietspiegels, der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V., der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen, Fachbereich Soziales und Wohnen appellieren an die Hattinger Vermieter und Wohnungsgesellschaften, sich bis Ende Januar 2017 an der schriftlichen Befragung zu beteiligen.

Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. Auch für Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung von Gutachten von Bedeutung.

Die Fragebögen können bei allen städtischen Dienststellen oder beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Geschäftsstelle Wülfingstr. 3, abgegeben werden.