KREIS VERGIBT 18.000€ AN SPORTVEREINE

Wappen des Ennepe-Ruhr-Kreis (Grafik: WIKIPEDIA)

Hattingen / Ennpepe-Ruhr-Kreis – Die Kreisverwaltung hat die Mitglieder des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur des Ennepe-Ruhr-Kreises in der letzten Sitzung darüber informiert, welche Sportvereine im laufenden Jahr Zuschüsse für Investitionen erhalten haben. Insgesamt standen dafür im Kreishaushalt 22.000 Euro zur Verfügung, profitiert haben 22 Vereine aus acht der neun kreisangehörigen Städte.

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Die maximale Fördersumme von 4.000 Euro erhielten der SC Obersprockhövel und der TuS Werngern. Die Vereine nutzten das Geld als Zuschüsse für das Neugestalten des Sportplatzes und für den Neubau eines Vereinsheimes. Über eine Unterstützung im vierstelligen Bereich konnten sich der Hattinger Ruderverein (1.971 Euro für einen Doppelvierer) und der Wassersportverein Ennepetal (1.316 Euro ebenfalls für einen Doppelvierer) freuen.

Ebenfalls unterstützt wurden: Wittener Kanuslalom Gemeinschaft, Sportfreunde Eintracht Gevelsberg, Schützenverein Wilhelmshöhe, Sport- und Naturfreunde Witten, Hammerthaler SV 1891, Judo-Club Hattingen, Turnverein Hattingen sowie TSG 1881 Sprockhövel, SSV Borbach, TuS Bommern, TuS Wengern, KSV Witten 07, VfL Winz-Baak 1912, TuRa Rüdinghausen, TuS Ende, RC Westfalen 1929 Herdecke, TuS Witten-Stockum und TuS Breckerfeld. Sie erhielten zwischen 12,37 und 908,75 Euro.

Damit finanzierten die Vereine unter anderen Tischtenniszubehör und -platten, Judo- und Taekwondomatten, DiscGolf-Körbe, Hürden, Sprungkrafttrainer, Schwebebalken und Rhönräder. Nach Auszahlung der bisher genehmigten Fördergelder von rund 18.000 Euro stehen in diesem Jahr noch gut 4.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Stichwort Sportförderrichtlinien des Ennepe-Ruhr-Kreises

Mit welchen Vorgaben und Bedingungen die im Haushalt des Kreises vorgesehenen Fördermittel vergeben werden, das regeln die vom Kreistag beschlossenen Richtlinien. Zu den Grundsätzen heißt es dort unter anderem: „Die Sportförderung ist in erster Linie eine Aufgabe der kreisangehörigen Städte. Der Kreis kann mit einer Förderung nur da ansetzen, wo Hilfen der Städte nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind oder wo Initiativen im sportlichen Bereich geweckt werden sollen.“

Zur Vergabe lautet eine der Vorgaben: „Zuschüsse werden nach der Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet. Soweit Zuschüsse von Dritten (Bund, Land, Landes- und Kreissportbund) zu erwarten sind, müssen diese vorrangig beantragt und genutzt werden.“

Außerdem gibt es eine Sperrfrist Diese ist wie folgt definiert: „Eine erneute Bezuschussung eines Vereins ist grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von drei Jahren möglich. Bei Mehrspartenvereinen gilt diese Frist für jede einzelne Fachverbandszugehörigkeit (Abteilung) gesondert.“