DU DARFST FAHREN, ICH MUSS TRINKEN

Hattingen/Ennepe-Ruhr-Kreis – „Die Autofahrer sind sicherer, wenn die Straßen trocken sind und die Straßen sind sicherer, wenn die Autofahrer trocken sind.“ (Robert Lembke, Journalist) Der Jahreswechsel 2017/2018 steht kurz bevor. Regelmäßig gehört zu den Silvesterfeiern auch das eine oder andere Glas Alkohol. An Silvester und Neujahr führt die Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis daher wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durch. Falls Sie mit dem Auto unterwegs sind, bedenken Sie, dass sich mit 0,5 Promille Alkohol im Blut das Unfallrisiko im Straßenverkehr um das Doppelte erhöht. Je nach Größe und Gewicht können schon zwei Bier reichen, um nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Auch das Herantrinken an Grenzwerte birgt Gefahren. Selbst wenn es nur ein, zwei Sekt waren, kann es im Falle eines banalen Verkehrsunfalls teuer werden. Bereits ab 0,3 Promille wird in solchen Fällen die Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt. Nicht nur die Wahrnehmungsfähigkeit, sondern auch die Reaktionszeit wird mit jedem Bier schlechter. Doch nicht nur das Fahren von Auto und motorisierten Zweirädern sind mit Alkohol im Blut nicht erlaubt, auch auf dem Fahrrad gibt es Grenzen. Ab 1,6 Promille können Sie, auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, ihren Führerschein verlieren. Außerdem macht es viel mehr Spaß bei einem Freund zu übernachten oder sich mit dem Taxi chauffieren zu lassen. Der Alkoholabbau im menschlichen Körper wird oft falsch eingeschätzt. Restalkohol im Blut am Morgen nach einer Feier kann zu Beeinträchtigungen führen, die Unfälle verursachen. Für junge Kraftfahrer bis einschließlich 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot – 0,0 Promille! Die Polizei appelliert an die Fahrzeugführer im Kreis:

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– Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss!
– Lassen Sie Ihr Auto stehen, so lange sie nicht vollständig
ausgenüchtert sind!
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien guten Rutsch in das Jahr 2018! Ihre Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis.