DROHNEN-BESITZER AUFGEPASST

Die RuhrkanalNEWS-Drohne im Einsatz (Foto: Werner Koltes)

Hattingen – Drohnen führen in Deutschland immer häufiger zu Gefahrensituationen. Jetzt will die Bundesregierung eingreifen und plant schärfere Regeln – und eine Art Drohnen-Führerschein.

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Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte stärkere Einschränkungen für den Betrieb der beliebten Fluggeräte in Deutschland durchsetzen. Die Kabinettsvorlage, die unter anderem eine Art Drohnen-Führerschein vorsieht, soll heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden. RuhrkanalNEWS erklärt, auf was sich Drohnen-Piloten mit den neuen Regelungen einstellen müssen.

Frank Strohdiek und Claus Barteczko beim Drohnen-Einsatz in Breckerfeld (Foto: RuhrkanalNEWS)

Frank Strohdiek und Claus Barteczko beim Drohnen-Einsatz in Breckerfeld (Foto: RuhrkanalNEWS)

Adressaufkleber für Drohnen ab 250 Gramm

Schon 2015 kursierte der Wunsch nach konkreteren Regeln. Damals hieß es noch, dass alle Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 500 Gramm registriert werden müssten. Im neuen Vorschlag hat sich das Gewicht des Flugzeugs halbiert. Somit sollen nun alle Drohnen ab 250 Gramm mit einer Adress-Plakette des Piloten ausgestattet sein, um im Schadensfall den Halter schnell ermitteln zu können. Damit sind nahezu alle etwas größeren Drohnen zu etikettieren, wie zB. die neue DJI Phantom 4 Pro.

Drohnen-Führerschein ab 2 Kilogramm

Wer verbreitete Quadkopter wie die DJI Phantom 4, Mavic Pro, Yuneec Breeze oder den Hexakopter Yuneec Typhoon H fliegt, kommt aber noch mit einem blauen Auge davon. Denn diese Modelle liegen alle unterhalb der 2-Kilogramm-Grenze. Erst ein Fluggewicht darüber soll laut Dobrindts Vorlage einen Kenntnisnachweis erfordern, also letztlich einen Drohnen-Führerschein. Der soll wiederum durch Vorlage eines Pilotenscheins oder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Stelle erteilt werden. Das Mindestalter für den Drohnen-Führerschein soll demnach bei 18 Jahren liegen. Was der Führerschein kosten soll, ist noch nicht bekannt. Wer gewerblich in Städten fliegen möchte, muss vielerorts schon seit längerem zu einem „Vorfliegen“ antreten, um die Beherrschung des Flugobjekts zu demonstrieren.

Drohnen-Flugverbot in Wohngebieten

Luftaufnahme über dem EN-Kreis (Foto: RuhrkanalNEWS)

Luftaufnahme über dem EN-Kreis (Foto: RuhrkanalNEWS)

Der neue Entwurf sieht weiterhin die Begrenzung der maximale Flughöhe auf 100 Meter vor, sowie ein Flugverbot in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und Flughäfen. Darüber hinaus soll auch das Starten einer Drohne mit integrierter Kamera über Wohngrundstücken und Wohnhäuser eingeschränkt werden. Untersagt ist demnach der Start, wenn das Fluggerät mehr als 250 Gramm beträgt oder eine Kamera trägt. Im eigenen Garten also etwa seine kleine Yuneec Breeze zu einem Rundflug starten lassen, wäre nicht mehr möglich. Ausnahme: Die Nachbarn stimmen dem Überflug zu.

Riskante Drohnen-Flüge

Riskante Drohnen-Flüge sind immer wieder zu beobachten. So flog etwa eine Drohne im Oktober gegen den Olympiaturm in München und stürzte aus über 180 Metern in die Tiefe. Im US-Staat Kalifornien musste die Feuerwehr nach Medienberichten Löschflüge unterbrechen, weil umherfliegende Drohnen die Piloten behinderten. Wann die Neuregelung genau in Kraft treten soll, ist noch unbekannt.