BIMMELBAHNBETRIEB STOCKT WEGEN FEHLENDER GENEHMIGUNGEN

Die richtige Bimmelbahn sieht anders aus, als hier bei der Probefahrt. Sie ist dann rot. (Foto: Holger Grosz)

Hattingen/ Arnsberg – Die geplante Bimmelbahn durch die Hattiunger Altstadt kommt nicht so richtig in die Gänge. Das dürfte zahlreiche Kritiker freuen, bei Stadtmarketing, Verwaltung und großen Teile des Rates müsste es eher für Ratlosigkeit sorgen. Haben sie sich doch für die Touristenbahn durch die Altstadt stark gemacht und kritische Fragen unterdrückt oder sind ihnen aus dem Weg gegangen. Doch an der Verzögerung scheint die Hattinger Verwaltung nicht unbeteiligt zu sein.

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Aus dem Konzept des Stadtmarketingvereins zur Bimmelbahn (Foto: RuhrkanalNEWS)

Aus dem Konzept des Stadtmarketingvereins zur Bimmelbahn (Foto: RuhrkanalNEWS)

Rücksprung: Der Bürgermeister hatte für die vergangene Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung nach eigenen Angaben sogar eine Rede vorbereitet, um die Idee der Bimmelbahn zu begründen, doch eine Aussprache über das Thema war von den Parteienvertretern im Ausschuss abgelehnt worden. Das Stadtmarketing hatte eine positive Stellungnahme in Form eines Konzeptes zum Antrag der Betreiberfirma geschrieben, die als Entscheidungsgrundlage auch im Rat diente. Also steht von Anfang an eigentlich alles auf „Loslegen mit dem Probebetrieb“, viel mehr Unterstützung kann ein Unternehmen von offizieller Seite wohl kaum erfahren. (RuhrkanalNEWS berichtete)

Auf Anfrage von RuhrkanalNEWS hat die Bezirksregierung nun sich nun zum Stand des Genehmigungsverfahrens geäußert. Demnach hat der Betreiber, die „Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH“, bisher in Arnsberg noch nicht alle Unterlagen eingereicht, die zur Genehmigung nötig sind. Auch an anderer Stelle hakt es demnach, wie die Pressestelle der Bezirksregierung schreibt. „Für diese Elektrobahn sind neben der Zulassung des Fahrzeuges, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sowie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Genehmigung der Strecke) erforderlich. […] Am 09.04.2018 hat in Hattingen ein gemeinsamer Ortstermin unter Beteiligung der 1. Beigeordneten, des Baudezernenten, Amt für Straßenverkehr, Tourismus & Marketing, dem Unternehmen und dem Dezernat 25 stattgefunden. […] Eine besondere Schwierigkeit wird noch in der Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die von der Stadt Hattingen erteilt werden muss, gesehen. Hier wurden dem Unternehmen diverse Streckenvorschläge unterbreitet. Eine Rückmeldung des Unternehmens hierzu ist bisher noch nicht erfolgt. Ebenso wurde dem Unternehmen mitgeteilt, dass beabsichtigt ist die Linienverkehrsgenehmigung nur bis Oktober 2018 zu erteilen. Dieser Zeitraum soll als Probebetrieb gelten um weitere Erkenntnisse für die kommenden Jahre zu sammeln. Dieser Genehmigungslaufzeit hat das Unternehmen bisher nicht zugestimmt. Des Weiteren fehlt nach wie vor die Zulassung der Bimmelbahn. Auch diese Unterlagen hat das Unternehmen bisher nicht eingereicht.“

Stadtrundfahrten GmbH zwischen Behördenmühlen

Eine daraufhin gestellte Anfrage in Münster wird innerhalb weniger Minuten beantwortet. Darin äußert sich die Betreiberfirma aus Münster ebenfalls zu dem schleppenden Genehmigungsverfahren. Dort sieht man sich offensichtlich zwischen allen Stühlen, da die zuständigen Behörden die Verantwortung für fehlenden Genehmigungen immer hin- und herschieben. Stefan Tigges, Geschäftsführer der Münsteraner Stadtrundfahrten GmbH, schreibt in seiner Mail: „Das derzeitige Problem ist: Die Zulassungsstelle verweigert die Zulassung der Fahrzeuge mit dem Hinweis auf fehlende Genehmigungen der Stadt. Die Stadt verweigert die Erstellung der Genehmigung mit Hinweis auf die fehlende Zulassung. Die Bezirksregierung in Düsseldorf versucht derzeit, das Problem zu klären.“ Weiter erklärt der Geschäftsführer, dass sein Unternehmen selbstverständlich weiterhin daran interessiert sei, auch in Hattingen Stadtrundfahrten anzubieten. Unbeteiligte Beobachter fragen sich allerdings unterdessen, wie schleppend Genehmigungsverfahren in Hattingen laufen, wenn der Bürgermeister, eine deutliche Mehrheit des Rates und der Stadtmarketingverein ein Vorhaben nicht ausdrücklich unterstützen.