30 NEUE JÄGER AN ENNEPE UND RUHR

Bilanz 2017: 30 neue Jäger an Ennepe und Ruhr

EN-Kreis –  Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung. Im vergangenen Jahr konnten sich darüber im Ennepe-Ruhr-Kreis 30 Teilnehmer freuen. Die 2017er-Statistik der Unteren Jagdbehörde im Schwelmer Kreishaus verrät zudem: Alle, die sich den Prüfungen gestellten, bestanden auch. Zum Vergleich: 2016 hatten sich 41 Menschen für das so genannte „Grüne Abitur“ mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Aufgaben beworben. Seinerzeit waren 37 erfolgreich.

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„Bestehen kann nur, wer ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Tierarten und Naturschutz, Wildkrankheiten und Jagdhunde, Waffentechnik und Landschaftsrecht sowie der Behandlung des erlegten Wildes nachweist“, erläutert Peter Größ, Sachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Kreisverwaltung.

Erste Hürde auf dem Weg zum Jagdschein ist dabei ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Zu beantworten ist beispielsweise, für welche Wildarten ein Nachtjagdverbot besteht und welche Faktoren die Flugbahn eines Geschosses beeinflussen, wie man junge Bäume vor Nageschäden durch Wildkaninchen schützt und wie lange die Tragezeit beim Schwarzwild ist.

Sind genügend Kreuze richtig gesetzt, gibt es die Zulassungen für Schießprüfung und mündlich-praktische Prüfung. „Sitzend und freihändig gilt es aus Entfernungen zwischen gut 30 und 100 Metern feste und bewegte Scheiben in Tierform sowie Kipphasen zu treffen“, so Größ. Nicht weniger anspruchsvoll geht es ohne Büchse und Flinte weiter. In Dreiergruppen stellen sich die Jagdscheinbewerber für gut neunzig Minuten einer Prüfungskommission.

Neben der Jägerprüfung, die einmal im Jahr angeboten wird, ist die Untere Jagdbehörde auch für das Erteilen und Verlängern der Jagdscheine zuständig. Hier verzeichnet die Jahresstatistik 603 Vorgänge, 2016 waren es 716 gewesen. „Insgesamt“, so Größ, „betreuen wir kreisweit rund 2.300 Jäger.

Stichwort Untere Jagdbehörde

In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdverwaltung zweistufig aufgebaut. Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort werden die Aufgaben von landesweiter grundsätzlicher Bedeutung wahrgenommen, die Mitarbeiter sind zuständig für das Jagdrecht und üben die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus.

Die 53 Unteren Jagdbehörden sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Sie übernehmen das operative Geschäft. Hierzu zählen beispielsweise die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften, die Abschussplanung und die Aufhebung von Schonzeiten sowie Ausnahmegenehmigungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Untere Jagdbehörde im Schwelmer Kreishaus zu finden. Erreichbar ist sie unter Tel.: 02336/93 2428, Informationen auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de.